Auslandssemester im Erst(Master) Studium. Was können Eltern absetzen ?

  • Wenn man im BUHL SteuerGPT die Frage eingibt bekommt man folgende antwort:

    Ein Auslandssemester kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Wenn deine Eltern die Kosten für dein Auslandssemester tragen, können sie einige dieser Ausgaben steuerlich geltend machen:

    1. Ausbildungsfreibetrag: Deine Eltern können einen Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro pro Jahr geltend machen, wenn du auswärtig untergebracht bist und Anspruch auf Kindergeld besteht.
    2. Kosten für das Auslandssemester: Zu den absetzbaren Kosten gehören:
      • Bewerbungskosten für den Auslandsaufenthalt
      • Anreise- und Abreisekosten
      • Unterkunftskosten (Miete und Nebenkosten)
      • Zusätzliche Studiengebühren
    3. Verpflegungspauschale: Für die ersten drei Monate des Auslandsaufenthalts können deine Eltern auch die tägliche Verpflegungspauschale geltend machen. Die Höhe der Pauschale variiert je nach Land.

    Die Nummer 1 habe ich im Programm gefunden.

    Wo kann man die anderen Sachen eintragen/absetzen ? Das Kind hat kein eigenes Einkommen erzielt.

    Gruß

    T

  • Die Nummer 1 habe ich im Programm gefunden.

    Und das können Deine Eltern absetzen.

    Alles andere bezieht sich auf eine etwaige Steuererklärung des Kindes selber.

    Daran erkennt man einmal mehr die Mängel der KI, die nur so gut sein kann, wie es die Fragestellung eben zulässt und ansonsten sehr fehlerbehaftet ist. Ein Grund mehr, hier keine KI-Lösungen zu diskutieren.