Sonstige innergemeinschaftliche Lieferungen als Kleinunternehmer richtig eintragen

  • Hallo zusammen,

    ich bearbeite momentan die Umsatzsteuerjahreserklärung und bin ein wenig überfragt, vielleicht weiß hier jemand mehr. :)

    Ich führe teilweise innergemeinschaftliche sonstige Leistungen als Kleinunternehmer aus - dazu habe ich im Abschnitt "Innergemeinschaftlicher Erwerb / Steuerfreie Umsätze" ergänzende Angaben gemacht. Müsste ich es nicht eigentlich noch woanders genauer eintragen? Die meisten Felder und dazugehörige Erklärungen abseits der ergänzenden Angaben sprechen von innergemeinschaftlichem Erwerbe, allerdings habe ich nur mit sonstigen Leistungen zu tun und weiß nicht ganz, wo es hingehört.

    Anbei ist noch ein Screenshot der Kategorien.

    Vielen Dank!

  • Da ist zunächst zu klären, wer ist Lieferer und wer ist Kunde. Du schreibst zwar, du führst die Lieferungen aus, aber suchst dann in den Konten für Kunden. Nur bei Kunden kann der Leistungsempfänger auch Steuerschuldner sein, wenn Reverse Charge zum Tragen kommt.

    Wenn du der Leistende bist, stellst du ja Rechnungen ohne USt aus und dem Vermerk, dass es sich um innergemeinschaftliche Leistungen nach § 13b UStG handelt. Dann bist du im Bereich der Umsätze, nicht der Vorsteuer (die du sowieso nicht ziehen darfst als Kleinunternehmer).

  • In diesem Fall bin ich die leistende Person, der Kunde ist ein Unternehmen im EU-Ausland.

    Bei der Vorsteuer trage ich natürlich nichts ein wegen der Kleinunternehmerregelung, den Punkt habe ich komplett ausgelassen.

    Es geht darum, welches Feld dementsprechend für die Umsätze richtig wäre.