Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten (hälftige Aufteilung ja/nein)

  • Hallo,

    wie gewohnt, gab ich alle Daten in die Software ein und wählte die Zusammenveranlagung. Bei der Berechnung sagte die Software, dass dies nicht die beste Lösung sei. Die für uns beste Lösung ist die Einzelveranlagung mit o.a. Antrag. Die Software berechnet auch div. Varianten. Um den Antrag zu stellen, gibt es eine Anlage "Sonstiges". Dort kann man in Zeile 21 eine 1 für ja setzen. In der Software gibt es zwar die Anlage "Sonstiges", jedoch fehlt die Eingabemöglichkeit in der Zeile 21. D.h. ich kann im Moment über die Software die Steuererklärung nicht fallabschließend bearbeiten bzw, einreichen. In Elster ist die Anlage vorhanden. Zusätzlich gibt es dort noch eine Anlage Zusatzabgaben für die Steuerberechnung. Kommt für die Software da noch ein Update?

  • "Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten"

    Die für uns beste Lösung ist die Einzelveranlagung mit o.a. Antrag. Die Software berechnet auch div. Varianten. Um den Antrag zu stellen, gibt es eine Anlage "Sonstiges". Dort kann man in Zeile 21 eine 1 für ja setzen. In der Software gibt es zwar die Anlage "Sonstiges", jedoch fehlt die Eingabemöglichkeit in der Zeile 21. D.h. ich kann im Moment über die Software die Steuererklärung nicht fallabschließend bearbeiten bzw, einreichen. In Elster ist die Anlage vorhanden. Zusätzlich gibt es dort noch eine Anlage Zusatzabgaben für die Steuerberechnung. Kommt für die Software da noch ein Update?

    Das ist doch etwas ganz anderes! Im Ausgangsfall geht es um einen schon vorhandenen Steuerbescheid, der aufgeteilt werden soll. Hier kann man schlicht und einfach Getrenntveranlagung beantragen, da wird keine Aufteilung der Abzugsbeträge notwendig, da für beide Partner eine gesonderte Erklärung abgesandt wird.

  • Das ist doch etwas ganz anderes! Im Ausgangsfall geht es um einen schon vorhandenen Steuerbescheid, der aufgeteilt werden soll. Hier kann man schlicht und einfach Getrenntveranlagung beantragen, da wird keine Aufteilung der Abzugsbeträge notwendig, da für beide Partner eine gesonderte Erklärung abgesandt wird.

    Nein, das ist nichts anderes. Aber er möchte schlicht und einfach alles auf einmal beantragen, was ja nun einmal aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen nicht geht.

  • Hallo,

    vielleicht ist meine Frage nicht präzise genug gestellt gewesen. Ich hole nochmal etwas aus. Ich bin am 1.1.24 in Rente gegangen und erhalte eine normale Altersrente und eine Zusatzversorgung (öffentlicher Dienst). Zusätzlich erhielt ich eine Unterstützungskasse ausgezahlt. Sowohl für die Rentenzahlungen als auch für die U-Kasse wurden 2024 keine Steuern abgeführt/einbehalten. Meine Frau arbeitet in Teilzeit. Ich nutze die Buhl-Software. Dort rief ich die Daten, soweit möglich, von Elster ab und ergänzte diese um die restlichen Angaben. Als Veranlagungsart wählte ich die Zusammenveranlagung. Die Software berechnete die Nachzahlung, teilte aber mit, dass die Zusammenveranlagung nicht die günstigste Variante wäre. Die günstigste Variante ist lt. Software die Einzelveranlagung mit "Antrag zur Aufteilung......". Die zweitbeste Variante wäre die Einzelveranlagung ohne Antrag. Die Zusammenveranlagung war die schlechteste Variante. Lt. Finanzamt gibt es eine "Anlage Sonstiges", in der man diesen Antrag stellen kann (Zeile 21). In der Software finde ich zwar die o.a. Anlage, nicht aber die Zeile 21. Meine Frage wäre, ob die Anlage Sonstiges in der Software noch ergänzt wird oder ob ich woanders suchen muss.

    PS: Die Antwort von miwe4 verstehe ich leider nicht.

  • Um den Antrag zu stellen, gibt es eine Anlage "Sonstiges". Dort kann man in Zeile 21 eine 1 für ja setzen. In der Software gibt es zwar die Anlage "Sonstiges", jedoch fehlt die Eingabemöglichkeit in der Zeile 21.

    Die Anlage Sonstiges wird entsprechend den Eingaben eingeblendet und darin auch die 1 automatisch gesetzt entsprechend den Eingaben:

    Bei Zusammenveranlagung wird sie nicht gebraucht.

  • PS: Die Antwort von miwe4 verstehe ich leider nicht.

    Weil ich Deine Formulierung im Startpost total missverstanden habe. Deshalb wieder zurück in ein eigenes Thema verschoben.

    Alle Anträge stellst Du bei der Wahl der Veranlagungsart und das Programm erstellt dann entsprechend die Einträge in die betreffenden Anlagen:

  • miwe4 22. Februar 2025 um 09:22

    Hat den Titel des Themas von „Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten“ zu „Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten (hälftige Aufteilung ja/nein)“ geändert.