Erfassung Adoptivkind nach Adoptionspflegezeit

  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte bitte mal Hilfe bei folgendem Fall:

    Unser Adoptivsohn ist im Dezember 2023 auf die Welt gekommen und ist seither bei uns. In Deutschland befindet sich das Kind erst in einer sogenannten Adoptionspflege, weshalb ich bei der Steuererklärung für das Jahr 2023 unseren Sohn als Pflegekind erfasst habe. Am 27.07.2024 erfolgte dann die eigentliche rechtswirksame Adoption vor dem Familiengericht. D.h. für das Steuerjahr 2024 möchte ich nun erfassen, dass die Pflege endete und am 27. Juli die Adoption stattfand. Leider kann ich beim Kindschaftsverhältnis nur das Ende dieser Pflegezeit (26.07.2024) eintragen, nicht aber, das anschließend sogleich die Adoption erfolgte. Um weiter zu kommen, habe ich nun eine neue Erfassung eines Kindes vorgenommen und dort beim Kindschaftsverhältnis die Adoption zum 27.07.2024 eingetragen. So wirkt es aber nun, als hätten wir zwei Kinder, oder nicht? Wie erfasse ich unseren Sohn korrekt in der WISO-Steuer für 2024?

    Auf meine Frage antwortete mir der Support bereits mit:

    "...in der aktuellen Einkommensteuererklärung 2024 des WISO Steuer 2025 erfassen Sie Ihren Sohn als Adoptivkind mit dem Datum der rechtswirksamen Adoption. Sie haben somit rechtlich den Anspruch auf das Kindergeld/Kinderfreibeträge für das gesamte Kalenderjahr 2024, wie es die WISO Steuersoftware auch korrekt berechnet..."

    Leider kann ich das nicht bestätigen. Wenn ich die Adoption zum 27.07.2024 eingebe und die Maske mit OK verlasse, stehen beim erneuten Aufruf der Maske nur 4.770,00€ Kinderfreibetrag und nur 1.500,00€ Kindergeld drin (siehe mein Screenshot im Anhang) und nicht die Beträge für das gesamte Kalenderjahr.
    Mir stellt sich daher weiter die Frage, wie man in der WISO-Steuer Software ein Kind korrekt erfassen kann, dass in 2023 in Adoptionspflege zu uns kam und im Juli 2024 dann rechtskräftig von uns adoptiert wurde?
    Auch die SteuerGPT Hilfe ist keine wirkliche Hilfe, da nicht wirklich ersichtlich wird, wie genau das zu erfassen ist.

    Daraufhin bat mich der Support meine Steuererklärungsdatei (freiwillig) zur genaueren Prüfung einzusenden. Das möchte ich aber nicht.

    Daher wäre ich für jede Hilfe hier im Forum sehr dankbar.

    Unter "Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen" habe ich übrigens zur leiblichen Mutter und leiblichem Vater keine Informationen eingegeben, bzw. das diese nicht bekannt/amtlich feststellbar sind (sieht man im Screenshot nicht).

    VG

    David

  • Durch die Adoption gibt es doch kein weiteres Kindschaftsverhältnis, nur noch das zu Euch. Mit der Adoption erlischt jedes andere Verwandtschaftsverhältnis.
    §32 Abs. 2 Satz 1 EStG besagt also im Umkehrschluss, dass ein angenommenes Kind vorrangig bei den Adoptiveltern zu berücksichtigen ist. Laut Abs. 3 werden nur die Monate angerechnet, in denen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, also das Kindschaftsverhältnis auch besteht.


    Ich würde das Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen also verneinen, bei Dir steht da nämlich noch "erfasst".

  • Ich würde das Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen also verneinen, bei Dir steht da nämlich noch "erfasst".

    Das bringt nichts, weil eben das Kindschaftsverhältnis "Adoption" erst ab dem 27.07.2024 besteht.

    Einzige Möglichkeit wäre, es ganzjährig als Pflegekindschaftsverhältnis zu erklären und dies dem FA mittels ergänzender Angaben sowie unter Beifügung der Pflege- und Adoptionsnachweise darzulegen.

    Daraufhin bat mich der Support meine Steuererklärungsdatei (freiwillig) zur genaueren Prüfung einzusenden. Das möchte ich aber nicht.

    Das solltest Du aber machen, um dies für künftige Fälle gleicher Art bei anderen Anwendern von vorneherein richtig laufen zu lassen. Genau dazu gibt es das Forum und den Support.

  • Vor der Adoption war das Kind Pflegekind. Da greift §32 Abs. 1 Satz 2 EStG. Der TE und seine Frau gelten rechtlich also als die einzigen Personen, die ein Kindschaftsverhältnis zu dem Kind haben. Ergo keine weiteren Personen

    David K. , ich würde mal beim Finanzamt anrufen und denen den Fall schildern mit der Frage, wie Du diesen speziellen Fall darstellen sollst. Die sind meist sehr hilfbereit.
    Das würde wahrscheinlich in der Sachfrage mehr bringen als dem Support Deine Daten zu schicken. Grundsätzlich könnte der Support den Fall ja nachstellen, wenn er wollte. Das Finanzamt wird Deine Unterlagen später auch bearbeiten und Dir daher sagen können, wie sie das von Dir ausgefüllt haben wollen.

  • Vor der Adoption war das Kind Pflegekind. Da greift §32 Abs. 1 Satz 2 EStG. Der TE und seine Frau gelten rechtlich also als die einzigen Personen, die ein Kindschaftsverhältnis zu dem Kind haben. Ergo keine weiteren Personen

    Das ist doch gar nicht das Problem und unstreitig, es lässt sich nur nicht so eingeben. Genau deshalb ja mein Vorschlag:

    Einzige Möglichkeit wäre, es ganzjährig als Pflegekindschaftsverhältnis zu erklären und dies dem FA mittels ergänzender Angaben sowie unter Beifügung der Pflege- und Adoptionsnachweise darzulegen.

    Das würde wahrscheinlich in der Sachfrage mehr bringen als dem Support Deine Daten zu schicken. Grundsätzlich könnte der Support den Fall ja nachstellen, wenn er wollte.

    Aber genau deshalb gibt es doch das Forum und vor allem den Support. Sinn ist, dass Programm sinnvoll zu bedienen und wo es nicht funktioniert, Verbesserungen anzuregen und zu begleiten. Und deshalb ist ein ticket beim Support unabdinglich, denn sonst steht der nächste Anwender wieder vor derselben Frage. So einen "Rat" hätte ich von Dir als langjähriges Forumsmitglied nicht erwartet.

  • Und deshalb ist ein ticket beim Support unabdinglich, denn sonst steht der nächste Anwender wieder vor derselben Frage

    Aber er hat doch den Support kontaktiert. Er hat auch eine Antwort bekommen, die aber scheinbar so nicht stimmt. Die Software reagiert anders als der Support es dargestellt hat.

    Auf meine Frage antwortete mir der Support bereits mit:

    "...in der aktuellen Einkommensteuererklärung 2024 des WISO Steuer 2025 erfassen Sie Ihren Sohn als Adoptivkind mit dem Datum der rechtswirksamen Adoption. Sie haben somit rechtlich den Anspruch auf das Kindergeld/Kinderfreibeträge für das gesamte Kalenderjahr 2024, wie es die WISO Steuersoftware auch korrekt berechnet..."


    Leider kann ich das nicht bestätigen.

    Also hat er im Sinne des Verbesserungen anregen "alles richtig gemacht", indem er sich an den Support gewandt hat.
    Er wollte nur nicht seine persönliche Steuererklärungsdatei zur Verfügung stellen.

    Ich kann das nachvollziehen und total akzeptieren, sind halt schon sehr sensible Daten.
    Grundsätzlich versuchen wir hier doch primär, dem anderen User zu helfen und nicht, ihn zu etwas zu drängen.

    Und den Sachverhalt kennt der Support jetzt und könnte ihn selbstverständlich in einer Prüfdatei nachstellen, wenn er wollte.

  • Aber er hat doch den Support kontaktiert. Er hat auch eine Antwort bekommen, die aber scheinbar so nicht stimmt. Die Software reagiert anders als der Support es dargestellt hat.

    Der Support konnte sein Problem offensichtlich nicht nachvollziehen und hat deshalb um die Steuerdatei gebeten.

    Also hat er im Sinne des Verbesserungen anregen "alles richtig gemacht", indem er sich an den Support gewandt hat.
    Er wollte nur nicht seine persönliche Steuererklärungsdatei zur Verfügung stellen.

    Und die brauchen sie nun mal, wie es aussieht.

    Ich kann das nachvollziehen und total akzeptieren, sind halt schon sehr sensible Daten.

    Sicher. Aber zum einen ist das der Hersteller der Steuersoftware, die nicht irgendjemand ist, sondern alles dafür tun wird, daß diese Daten auch vertraulich bleiben. Und man kann sicherlich alles aus dem Steuerfall löschen, was nicht zum Nachvollziehen benötigt wird. Das Problem muß halt nur in der gerupften Version auch noch auftreten.

    Grundsätzlich versuchen wir hier doch primär, dem anderen User zu helfen und nicht, ihn zu etwas zu drängen.

    Es wäre aber schön, wenn die Hilfe keine Einbahnstraße bliebe.

    Und den Sachverhalt kennt der Support jetzt und könnte ihn selbstverständlich in einer Prüfdatei nachstellen, wenn er wollte.

    Und das hängt eben nicht vom Wollen ab.

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für die vielen Antworten/Reaktionen! Ich möchte hier kurz Feedback geben:

    ...ich würde mal beim Finanzamt anrufen und denen den Fall schildern mit der Frage, wie Du diesen speziellen Fall darstellen sollst. Die sind meist sehr hilfbereit.

    Das habe ich soeben getan. Die Dame beim FA war wirklich sehr hilfsbereit und meinte, ich solle den Beginn der Adoption einfach auf den 01.01. setzen, damit Kindergeld/Freibetrag für das komplette Jahr berechnet werden. Da es steuerlich überhaupt keinen Unterschied macht ob Pflege- oder Adoptivkind, dürfe ich das Adoptionsdatum wissentlich falsch eintragen. Anders ließe sich solch ein "Sonderfall" auch gar nicht erfassen.

    ... Grundsätzlich könnte der Support den Fall ja nachstellen, wenn er wollte.

    So sehe ich das auch. Wie man in der Antwort von miwe4 oben im Screenshot sieht, ist das ganz schnell und einfach getan, ganz ohne meiner persönlichen Daten. Immerhin handelt es sich hier um ein Kauf-Programm, für das die Fa. Buhl ja Geld verlangt. Bei einer Freeware, die allein von Forum-Mitgliedern lebt, oder einer derart speziellen Sonderlocke, die einfach nicht nachstellbar ist, sieht der Fall natürlich anders aus.

    Herzlichen Dank an alle in dieser Runde!

  • So sehe ich das auch. Wie man in der Antwort von miwe4 oben im Screenshot sieht, ist das ganz schnell und einfach getan, ganz ohne meiner persönlichen Daten.

    Schnell und einfach nun wirklich nicht, da man ja alle Alternativen ausprobieren muss und nicht weiß, was evtl. an anderer Stelle noch angegeben ist. Und diese Zeit nehmen wir uns hier im Forum in unserer Freizeit. Wenn der Anwender auch für Sonderfälle funktionale Anleitungen erwartet, dann darf man auch erwarten, dass er in dem Fall das entsprechende Material liefert. In der Software haken viele Dinge ineinander, die man auf Anhieb so nicht hinterblickt.