Opfergrenze - Nettoeinkommen des Haushaltes bei Unterhalt an bedürftige Personen

  • Hallo,

    ich habe bei der Einkommensteuer angegeben, dass ich außerordentlkiche Belastungen durch Unterhalt an meine nicht erwerbsfähige Partnerin hatte.

    Es liegt keine Erwerbsfähigkeit vor und mein Einkommen liegt gerade so über der Grenze für Sozialleistungen.

    Ich habe soweit alles korrekt angegeben, nun fragt mich WISO nach Angaben zum Nettoeinkommen des Haushaltes bei Unterhalt an bedürftige Personen aufgrund der Opfergrenzeregelung.

    Zum einen wird hier nach meinem Einkommen gefragt, welches ich doch bereits in vorherigen Schritten angegeben habe, zum anderen fehlt hier die Angabe zu Einkommen aus nichtsselbstständiger Arbeit.

    Übersehe ich hier irgendetwas?

    Vielen Dank euch im Voraus :)

  • Hallo. Wenn nach dem Haushaltsnettoeinkommen gefragt wird, ist damit normalerweise das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder gemeint

  • Kannst du denn überhaupt etwas absetzen? Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht laufen hier nicht parallel. Wenn ihr nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, sehe ich keine Möglichkeit, hier etwas ansetzen zu können. Du hast nach bürgerlichem Recht keine Unterhaltsverpflichtung, nur nach sozialversicherungsrechtlichen Aspekten ("zusammen leben"). Das solltest du erst einmal klären.

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    normalerweise das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder gemeint

    Ich habe zuvor bereits mein Einkommen aus nichtsselbstständiger Arbeit (Angestelltenverhältnis) angegeben und auch, dass die Partnerin nicht erwerbsfähig ist (Verneint, dass diese PErson Einkommen hat) Jetzt soll ich zusätzlich angaben machen, habe aber kein Feld für Erwerb aus nichtsselbstständiger Arbeit.

    Kannst du denn überhaupt etwas absetzen? Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht laufen hier nicht parallel. Wenn ihr nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, sehe ich keine Möglichkeit, hier etwas ansetzen zu können. Du hast nach bürgerlichem Recht keine Unterhaltsverpflichtung, nur nach sozialversicherungsrechtlichen Aspekten ("zusammen leben"). Das solltest du erst einmal klären.

    Also soweit ich das bisher recherchieren konnte ja.

    Zitat
    • Unterhaltsbedürftigkeit der unterstützten Person
      Die Person muss bedürftig sein, d. h. sie darf kein oder nur ein sehr geringes eigenes Einkommen haben.
    • Kein Anspruch auf Sozialhilfe oder andere staatliche Leistungen
      Die Person erhält aufgrund Ihres Einkommens keine Sozialhilfe. Das kann bedeuten, dass sie auf Ihre Unterstützung angewiesen ist.
    • Nachweis der Unterhaltszahlungen
      Es müssen Nachweise zur Unterhaltszahlung bzw. Nachweis von Zahlungen zum Unterhalt vorliegen (z. B. Miete, Lebensmittel, Versicherungen, medizinische Ausgaben etc.)

    Diese Punkte treffen alle zu.

    Ich habe auch alle Angaben soweit korrekt getätigt, nur beim Abschließen des Steuerbescheides warnt WISO vor fehlenden Eingaben:

    Zitat von WISO Fehler Info

    Für die Steuerberechnung ist die Opfergrenzregelung zu überprüfen.

    Bei der Beschränkung durch die Opfergrenze wird geprüft, inwieweit Christian zur Zuzahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Nach Abzug der Unterhaltsaufwendungen müssen dem Steuerpflichtigen genügend Mittel zur Verfügung stehen, um seinen eigenen Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können.

    Bisher wurden keine zusätzlichen Angaben zur Nettolohnberechnung gemacht. Bitte prüfen Sie, ob zusätzliche Angaben zur Ermittlung des Nettoeinkommens einzutragen sind.

  • ch habe zuvor bereits mein Einkommen aus nichtsselbstständiger Arbeit (Angestelltenverhältnis) angegeben und auch, dass die Partnerin nicht erwerbsfähig ist (Verneint, dass diese PErson Einkommen hat) Jetzt soll ich zusätzlich angaben machen, habe aber kein Feld für Erwerb aus nichtsselbstständiger Arbeit.

    Die eigenen Einkünfte und/oder Bezüge der unterhaltenen Person werden doch in der Maske zum Unterhalt ausdrücklich und vollständig abgefragt:


    Ich habe auch alle Angaben soweit korrekt getätigt, nur beim Abschließen des Steuerbescheides warnt WISO vor fehlenden Eingaben:

    Das Programm weist nur darauf hin, dass Du prüfen mögest, ob neben den beerits erklräten eigenen Einkünften noch andere zusätzliche Einnahmen erzielt wurden:

    Also prüfen und fertig.

  • Wenn ihr nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, sehe ich keine Möglichkeit, hier etwas ansetzen zu können. Du hast nach bürgerlichem Recht keine Unterhaltsverpflichtung, nur nach sozialversicherungsrechtlichen Aspekten ("zusammen leben").

    Das stimmt so steuerrechtlich nicht.

    ... und mein Einkommen liegt gerade so über der Grenze für Sozialleistungen.

    Und das Versagen der Sozialleistungen ist dann eben nachzuweisen, ggf. auch durch eine Bescheinigung der dafür zuständigen Stelle. Und dann passt das auch von steuerlicher Seite hinsichtlich der sittlichen Verpflichtung.