Hallo,
ich habe bei der Einkommensteuer angegeben, dass ich außerordentlkiche Belastungen durch Unterhalt an meine nicht erwerbsfähige Partnerin hatte.
Es liegt keine Erwerbsfähigkeit vor und mein Einkommen liegt gerade so über der Grenze für Sozialleistungen.
Ich habe soweit alles korrekt angegeben, nun fragt mich WISO nach Angaben zum Nettoeinkommen des Haushaltes bei Unterhalt an bedürftige Personen aufgrund der Opfergrenzeregelung.
Zum einen wird hier nach meinem Einkommen gefragt, welches ich doch bereits in vorherigen Schritten angegeben habe, zum anderen fehlt hier die Angabe zu Einkommen aus nichtsselbstständiger Arbeit.
Übersehe ich hier irgendetwas?
Vielen Dank euch im Voraus ![]()