Abweichender Steuersatz (Grundtarif) zwischen WISO vs. FA

  • Als ich auf die Beiträge im gleichnamigen Thread (Abweichender Steuersatz (Grundtarif) zwischen WISO vs. FA - WISO Steuer-Sparbuch - Buhl Software Forum) antworten wollte, wurde angezeigt, ich soll einen neuen Beitrag erstellen, falls dies nicht korrekt war, bitte ich um Entschuldigung, ggf. verschieben des Beitrages.

    Seit vielen Jahren verwende ich WISO für die Einkommenssteuererklärung, bis jetzt hat der Bescheid immer mit den Berechnungen des Programms übereingestimmt.

    Ich hatte immer die Vorjahresdaten übernommen, jeweils nur die geänderten Werte eingetragen.

    Jetzt habe ich den Bescheid für die Erklärung 2023 erhalten, und stelle u.a. einen erheblichen Unterschied im Prozentsatz (Grundtarif) fest. Ich hatte im Jahr 2023 wenige Tage Kurzarbeitergeld, das Programm zeigt Einkünfte unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt i. H. v. 201 € an, berechnet das zu versteuernde Einkommen mit 8.0622% (Grundtarif).

    Im Steuerbescheid wird das zu versteuernde Einkommen (mit Progressionsvorbehalt) Grundtarif mit 11.5774% berechnet. Abgesehen, dass im Bescheid ein etwas höheres zu versteuerndes Einkommen (~ 22.000€ FA vs. ~18.000 € von WISO) steht, weil das FA anscheinend nicht den gleichen Pauschbetrag für Kinder mit Behinderung ansetzt, wie das WISO- Programm (WISO = 3700€, FA = 1060€), sowie etwas niedrigeren Krankheitskosten als in den Vorjahren, kann ich keinen wesentlichen Unterschied feststellen.

    Das Programm hatte mir zum 1. Mal seit vielen Jahren die Einzelveranlagung als die günstigere Veranlagung empfohlen, wahrscheinlich da meine Frau nach längerer Krankheit in 2023 wieder "normal" gearbeitet hatte. Der für meine Frau separat erhaltene Bescheid stimmt ungefähr mit den Berechnungen vom Programm überein.

    WISO Berechnung vs. FA- Berechnung:

        

    Wo könnte ich etwas falsch eingegeben haben, dass es zu einer so erheblichen Abweichung im Steuersatz zwischen WISO und dem FA kommt?

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    Ist auch gut so, denn bei Dir besteht sicherlich ein ganz anderes Problem.

    Abgesehen, dass im Bescheid ein etwas höheres zu versteuerndes Einkommen (~ 22.000€ FA vs. ~18.000 € von WISO) steht, weil das FA anscheinend nicht den gleichen Pauschbetrag für Kinder mit Behinderung ansetzt, wie das WISO- Programm (WISO = 3700€, FA = 1060€), sowie etwas niedrigeren Krankheitskosten als in den Vorjahren, kann ich keinen wesentlichen Unterschied feststellen.

    Merkzeichen "H" für Schwerbehinderung Kind durch FA nicht berücksichtigt? Vielleicht dann mal zum Telefon greifen. ;)

  • Merkzeichen "H" für Schwerbehinderung Kind durch FA nicht berücksichtigt? Vielleicht dann mal zum Telefon greifen. ;)

    Danke für die schnelle Antwort, Ja, das ist mein Plan, beim Amt anzurufen, hab nächste Woche Urlaub, da kann ich zu deren zeiten anrufen...In den Erläuterungen zum Bescheid steht, sinngemäß: "... Anhand der eingereichten Kopie des Schwerbehindertenausweises habe ich die einfache Fahrtkostenpauschale und den Grad der Behinderung...berücksichtigt...." Es hat sich in den letzten > 15 Jahren NICHTS daran verändert, nur ab und zu ein neuer Ausweis mit neuer Gültigkeit... auch in den Eingaben zu dem Thema habe ich nichts geändert, nur immer vom Vorjahr übernommen...auch die Voraussetzungen liegen unverändert vor...deshalb verstehe ich das Ganze nicht. Noch nie gab es so gavierende Unterschiede zu der berechnung von WISO. Wenn ich mehr weiß, werde ich es hier posten.

    Einmal editiert, zuletzt von wabu66 (17. Februar 2025 um 21:05) aus folgendem Grund: versehentlich falsch geklickt, ungewollt vorschnell ohne Beitrag gespeichet.

  • Ein Telefonat mit der Sachbearbeiterein beim FA konnte die Unklarheiten klären. Das Wiso Programm hatte Alles entsprechend der Eingaben richtig gerechnet. Ich hatte wie immer die Daten vom Vorjahr übernommen. Meine behinderte Tochter hatte in der Zwischenzeit einen neuen Ausweis (Ablauf der Gültigkeit) erhalten. Da meine Ex- Frau die Einsicht in den Ausweis verweigert, hatte ich dies so dem FA mitgeteilt, dies war schon seit vielen Jahren immer mal wieder so, gab nie Probleme. Die Erklärung war längst eingereicht, dieses Mal wollte das Finanzamt einen neuen Beleg nachgereicht haben, also wendete ich mich an die zuständige Behörde, und leitete den Beleg von da direkt an das FA weiter. Dann hörte ich lange Zeit nichts. Die freundliche FA- Mitarbeiterin bot mir sogar an, bei weiteren Differenzen könne ich die Wiso- Berechnung einreichen, und sie wollte die Unterschiede prüfen. So weit musste es gar nicht kommen, beim gemeinsamen Vergleich am Tefeon stellte die FA- Mitarbeiterin fest, dassauf dem neuen Beleg Merkzeichen H weggefallen war. Ich änderte in den Eingaben von Wiso das Merkzeichen, und schon stimmte die Berechnung wieder. Die Lösung war eigentlich einfach, man muss nur darauf kommen. :)

  • Vielen Dank für die Rückmeldung. :thumbup:

    Aber nach den Zahlen war doch schon klar, dass es um das Merkzeichen "H" gehen muss. Man sollte natürlich in den neuesten Bescheid schauen und auch nur dessen Daten berücksichtigen. ;)