Seit WISO 2024: Kirchensteuerpflicht für evangelisch-lutherisch in BW nicht korrekt verarbeitet

  • Hallo,

    ich mache seit vielen Jahren meine Steuererklärung mit WISO Steuer. Seit der Version 2024 wird in der Lohnsteuerbescheinigung "beanstandet": "wurde vom Arbeitgeber Kirchensteuer einbehalten, ohne dass eine Kirchensteuerpflicht bestand".

    Ich bin evangelisch-lutherisch und so wird es auch vom Finanzamt übermittelt in die persönlichen Daten. Vor 2024 wurde das auch immer korrekt erkannt.

    Gibt es da einen Workaround, offensichtlich ist der Fehler bei Version 2025 nicht behoben worden?

    Die prognostizierte Erstattung ändert sich nicht, wenn ich den Fehler in der Lohnsteuerbescheinigung "akzeptiere", die tatsächliche Erstattung ist in für 2023 allerdings deutlich abweichend gewesen. Ich vermute, dass dies an der falschen Berechnung durch den o.g. Fehler lag.

    Sehr Schade, dass ich mir evtl. ein neues Steuerprogramm suchen muss.

    Gruß

    Arne

  • Gibt es da einen Workaround, offensichtlich ist der Fehler bei Version 2025 nicht behoben worden?

    Was soll da jemand ohne jegliche Zahlen und bereinigte Screenshots zu sagen? Und im Zweifel kann es ja auch ein Eingabefehler sein. Vor allem, wenn das Programm schon bemerkt:

    Seit der Version 2024 wird in der Lohnsteuerbescheinigung "beanstandet": "wurde vom Arbeitgeber Kirchensteuer einbehalten, ohne dass eine Kirchensteuerpflicht bestand".

    Und da erklärt die Software doch genau, was sie warum gemacht hat. Also müsste mal jemand bei Dir die kirchensteuerrechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall für BaWü prüfen. Und wenn dann im Programm etwas nicht stimmt, muss man ein Ticket beim Support eröffnen und dies entsprechend schildern. Wie soll sonst jemand Kenntnis von dem "Problem" erhalten?

  • Hallo,

    naja, die Zahlen spielen ja keine Rolle, mein Arbeitgeber hat korrekterweise Kirchensteuer abgeführt und die Religionszugehörigkeit korrekt gemeldet wie es für mich aussieht. Ich habe keine Informationen darüber gefunden, dass die Kirchensteuerpflicht für evangelisch-lutherische seit 2023 entfallen ist in Baden-Württemberg. Ich habe in der Lohnsteuerbescheinigung keine Daten händisch eingegeben, in den persönlichen Daten meldet WISO, dass die eingegebenen Daten vom Finanzamt übermittelt wurden. Sie sind ja auch korrekt.

    Anbei Screenshots.

    Ich werde ein Ticket beim Support eröffnen. Letztes Jahr habe ich das Häkchen gesetzt und gedacht, dann wäre das egal. Aber bei dem Abgleich der tatsächlichen Erstattung mit Wiso fiel dann auf, dass es wohl doch Auswirkungen auf die Rechnung hat.

    Habe mich nur gefragt, ob ich der einzige Betroffene bin.

  • Ich werde ein Ticket beim Support eröffnen.

    Das ist die einzige Möglichkeit, dies zu klären. :thumbup:

    Eine Rückmeldung hier wäre dann prima.

    Genau auf diesen Hinweis kam ich in meiner Testdatei auch und die Steuerberechnung bleibt ja konsequent. Wir kennen ja leider nicht alle Besonderheiten hinsichtlich der Kirchen der Länder.

  • Könnte es sein, dass aus welchem Grund auch immer in den Angaben zur Person bei dir das Kennzeichen "ev" gelöscht oder durch ein anderes ersetzt wurde? Das könnte die Fehlermeldung erklären - mit diesem kleinen Feld ganz am Anfang fällt für das Programm die Kirchensteuerpflicht weg.