Anfangsbestand bzw. Grundkapital buchen

  • Liebe Forumsmitglieder,

    nachdem ich mich nun durch eine erhebliche Anzahl von Beiträgen gelesen habe und einiges gelernt habe, möchte ich einen von mir noch ungelösten Sachverhalt vortragen:

    Ich verwalte ein im Jahr 2024 neu gebautes 5-Familienhaus mit insgesamt 3 unterschiedlichen Eigentümern. Ich habe ein neues Bankkonto eröffnet und alle haben darauf Mitte 2024 eine ausreichende Hausgeldvorauszahlung geleistet. Am Ende des Jahres sind nun etwa 1.300 EUR über gewesen. Ab 2025 habe ich auf monatliche Zahlungen umgestellt und die Vorauszahlungen so angepasst, dass es ganz gut hinkommen wird.

    Nun ist die Abrechnung erstellt und jeder Eigentümer erhält eine Rückzahlung, weil ja etwa 1.300 EUR über waren. Diese kann ich aber nicht auszahlen, weil diese für bereits geleistete Zahlungen am Anfang des Jahres (vorallem Jahresbeitrag Versicherung) verbraucht wurden, die monatlichen Einzahlungen reichten dafür nicht.

    Wir haben deshalb entschieden auf das Konto 2.000 EUR Grundkapital einzuzahlen, damit ich einfach etwas Spielraum habe und das Konto nicht ins Minus geht. Dieses Grundkapital wird also nicht abgerechnet, ich kann es deshalb nicht als Hausgeldvorauszahlungen buchen.

    Was wäre hier die richtige Verbuchung?

    Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen und könnt mir helfen.

    Besten Dank bereits im Voraus

    Euer dbRoss

  • Ganz verstehe ich das nicht - die ersten Zahlungen waren Hausgeldzahlungen und sind als solche zu erfassen. Aus der Abrechnung ergibt sich zunächst die gesamte Zahllast. Davon sind doch die Vorausszahlungen abzuziehen und nur ein etwaiger Überhang zurückzuzahlen! Du darfst aber nur auszahlen, wenn genügende Geld zur Verfügung steht (du musst aus dem Konto ja jederzeit die laufenden Verpflichtungen decken können). Es macht wenig Sinn, um einen Überhang aus der Abrechnung zu zahlen und dafür eine Sondervorauszahlung zu verlangen.

    Es gibt kein "Grundkapital" bei einer WEG - es sind alles eingezahlte Hausgelder. Hieraus muss auch die Instandhaltungsrücklage aufgefüllt werden. Diese Rücklage darf auch nicht dafür verwendet werden, Eigentümer Rückzahlungen aus der Verwalterabrechnung zu leisten.

    Im Endeffekt solltest du in der Eigentümerversammlung vorschlagen, dass die auszuzahlende Summe als weitere einmalige Hausgeldzahlung der WEG zur Verfügung gestellt wird.

  • Hallo G5011,

    vielen Dank, dass du dich mit meinem Problem beschäftigst. Du hast den Sachverhalt richtig verstanden.

    Das Abrechnungssaldo jetzt einzubehalten fände ich nicht richtig, da es ja dann nicht von allen Eigentümern entsprechend der Anteile geleistet wurde, sondern derjenige der wenig Verbrauch hatte einen größeren Anteil geleistet hätte.

    Um eine Sonderumlage werde ich also nicht herumkommen. Und diese würde ich dann gerne so buchen, dass sie immer in der Kasse verbleibt und bei der Jahresabrechnung nicht berücksichtigt wird. Kann man das nicht machen?

    Instandhaltungsrückstellungen werden aktuell noch nicht gebildet, weil das Haus ganz neu ist, damit werden wir frühestens nächstes Jahr anfangen. Diese dürfte ich ja aber ohnehin nicht für den Kontoausgleich verwenden.

    Grüße

    dbRoss

  • Ob das rechtlich so möglich ist, kann ich nicht beurteilen. Sonderumlagen dienen der Finanzierung von bestimmten Maßnahmen (Großreparaturen etc.), aber nicht dem "Parken" von Geld, um die Liquidität sicher zu stellen.

    Aber warum meinst du, dass hier eine Ungleichbehandlung vorliegt? Derjenige, der viel verbraucht hat, bekommt ja weniger zurück als derjenige mit geringem Verbrauch.

  • Hallo dbRoss,

    hat unsere 4'er WEG auch erkannt, dass es nicht eben sinnvoll ist,

    • einen guten Wirtschaftsplan zu machen, nur um dann bei größeren Rechnungen wie Heizöl eine Sonderumlage zu brauchen oder
    • den Wirtschaftsplan der Liqudität wegen "aufzubohren" oder
    • noch schlimmer, Geld vom EHR-Festgeldkonto zu "borgen".

    Wir wollen einen Liquiditätspuffer auf dem Hauskonto, welcher einmal eingezahlt bestehen bleibt.

    Eine fertige Lösung habe ich nicht finden können, bin aber nach einigem Herumprobieren im Musterfall zu dem von mir hier beschriebenen Lösungsweg gekommen: Hausgeld-Konto aufstocken, wie wird's im HV verbucht?

    Wenn unsere WEG entsprechenden Beschluss fasst, werde ich so umsetzen. Dankbar wäre ich bis dahin über "sachdienliche Hinweise", welche ein Dafür oder Dagegen begründen.