Nachträglicher Ansatz Pendlerpauschale (2024)

  • Guten Tag in die Runde,

    leider ist mir in der Steuererklärung für 2024 anscheinend ein Fehler zu meinen Ungunsten unterlaufen, da ich die Pendlerpauschale nicht geltend gemacht habe. Ich war in der Annahme, dass diese durch einen Firmenwagen wegfiele. Nun habe ich im Rahmen der Steuererklärung für 2025 gelernt, dass diese auch bei der Nutzung eines Firmenwagens, bei Versteuerung der privaten Nutzung und der Wege zur Arbeit, abzugsfähig ist.

    Gibt es irgendeine Möglichkeit die Pendlerpauschale für 2024 noch geltend zu machen? Der Effekt wäre natürlich schon recht relevant!

    Am coolsten wäre es natürlich direkt über die WISO App.

    Vielen lieben Dank im Voraus! :thumbsup:

  • Nun habe ich im Rahmen der Steuererklärung für 2025 gelernt, dass diese auch bei der Nutzung eines Firmenwagens, bei Versteuerung der privaten Nutzung und der Wege zur Arbeit, abzugsfähig ist.

    Du meinst, Du hast es jetzt mit der Programmversion 2025 gelernt, oder?

    Gibt es irgendeine Möglichkeit die Pendlerpauschale für 2024 noch geltend zu machen?

    Meinst Du die ESt-Erklärung 2023, welche Du mit der Programmversion 2024 erstellt hast?

    Ansonsten siehe Billy.

  • Nun habe ich im Rahmen der Steuererklärung für 2025 gelernt, dass diese auch bei der Nutzung eines Firmenwagens, bei Versteuerung der privaten Nutzung und der Wege zur Arbeit, abzugsfähig ist.

    Du meinst, Du hast es jetzt mit der Programmversion 2025 gelernt, oder?

    Gibt es irgendeine Möglichkeit die Pendlerpauschale für 2024 noch geltend zu machen?

    Meinst Du die ESt-Erklärung 2023, welche Du mit der Programmversion 2024 erstellt hast?

    Ansonsten siehe Billy.

    Exakt -> Erklärung für 24 im Jahre 25 ist korrekt

    Die Pauschale fehlt mir in der Erklärung für 23, welche ich im Jahre 24 gemacht habe…

    Also dem deutschen Staat fast nen Taui geschenkt…

  • Also dem deutschen Staat fast nen Taui geschenkt…

    Das sehe ich nicht so - du bekommst ja nicht die Pauschale vom Staat bezahlt, sondern nur eine Ermäßigung auf das zu versteuernde Einkommen. Je nachdem, wie hoch dein individueller Steuersatz ist, dürfte sich der Betrag daher auf einen Betrag zwischen 250 und 400 Euro bewegen (bei 1.000 Euro Entfernungspauschale).

  • Also dem deutschen Staat fast nen Taui geschenkt…

    Das sehe ich nicht so - du bekommst ja nicht die Pauschale vom Staat bezahlt, sondern nur eine Ermäßigung auf das zu versteuernde Einkommen. Je nachdem, wie hoch dein individueller Steuersatz ist, dürfte sich der Betrag daher auf einen Betrag zwischen 250 und 400 Euro bewegen (bei 1.000 Euro Entfernungspauschale).

    Der Effekt wäre bei rund 1000 € netto Liquiditätszufluss gewesen, hätte ich die Pendlerpauschale bei meinen km die ich fahren muss angegeben.

    LG

    Ja

  • Das heißt, 3 - 4 Tausend Euro Fahrtkosten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte? Das wäre eine enorme Entfernung, da bei der Pendlerpauschale ja nur die einfache Entfernung zählt (mit 0,30 € bzw. 0,38 € pro Entfernungskilometer). Für die Dienstfahrten kannst du nichts anrechnen.

    Es sollte nur ein Hinweis sein, deine Angaben zu prüfen (auch für 2024).