Moin,
Betriebskita:
kosten -> ~400 euro
arbeitgeber: zahlt ~200
arbeitnehmer: zahlt ~200
arbeitnehmeranteil geht aber vom brutto ab -> steuerfrei
Macht es in irgendeinem fall sinn etwas einzutragen? MUSS ich etwas eintragen?
Weil alle fragen bis dahin sind technisch mit ja zu beantwoorten (e.g. wurden kitakosten bezahlt? -> ja)
Eintrage optionen sind allerdings nur: kosten -> erstattung.
Eine erstattung waere 200 euro vom arbeitgeber, aber die anderen 200 euro sind ja steuerfrei.
LG
Betriebskita Kosten vom Brutto
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JEVER -
12. Februar 2025 um 09:27 -
Erledigt
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Macht es in irgendeinem fall sinn etwas einzutragen?
Das musst Du doch für Dich beantworten.
MUSS ich etwas eintragen?
Müssen tut niemand etwas.

Eintrage optionen sind allerdings nur: kosten -> erstattung.
Reicht doch.
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Moin,
Betriebskita:
kosten -> ~400 euro
arbeitgeber: zahlt ~200
arbeitnehmer: zahlt ~200
arbeitnehmeranteil geht aber vom brutto ab -> steuerfrei
Macht es in irgendeinem fall sinn etwas einzutragen? MUSS ich etwas eintragen?
Weil alle fragen bis dahin sind technisch mit ja zu beantwoorten (e.g. wurden kitakosten bezahlt? -> ja)
Eintrage optionen sind allerdings nur: kosten -> erstattung.
Eine erstattung waere 200 euro vom arbeitgeber, aber die anderen 200 euro sind ja steuerfrei.
LGWenn der Anteil des Arbeitnehmers vom Bruttobetrag abgezogen und nicht besteuert wird, wird er bereits als Steuervorteil berücksichtigt. Daher besteht wahrscheinlich keine Notwendigkeit, etwas Zusätzliches einzuführen.
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Moin,
Betriebskita:
kosten -> ~400 euro
arbeitgeber: zahlt ~200
arbeitnehmer: zahlt ~200
arbeitnehmeranteil geht aber vom brutto ab -> steuerfrei
Macht es in irgendeinem fall sinn etwas einzutragen? MUSS ich etwas eintragen?
Weil alle fragen bis dahin sind technisch mit ja zu beantwoorten (e.g. wurden kitakosten bezahlt? -> ja)
Eintrage optionen sind allerdings nur: kosten -> erstattung.
Eine erstattung waere 200 euro vom arbeitgeber, aber die anderen 200 euro sind ja steuerfrei.
LGWenn der Anteil des Arbeitnehmers vom Bruttobetrag abgezogen und nicht besteuert wird, wird er bereits als Steuervorteil berücksichtigt. Daher besteht wahrscheinlich keine Notwendigkeit, etwas Zusätzliches einzuführen.
Es geht doch um den Ansatz in der Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten! Und hier ist der vorgenommene Eintrag richtig.
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Daher besteht wahrscheinlich keine Notwendigkeit, etwas Zusätzliches einzuführen.
Du liegst in Deiner Vermutung leider falsch.