Kündigung ETF-Rentenversicherung / Steuerbescheinigung

  • Hallo,

    im letzten Jahr habe ich meine ETF-Rentenversicherung gekündigt. Dabei habe ich im Nachgang eine Bescheinigung von der Versicherung erhalten. Dort steht:

    "Einzelsteuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens oder eines Spezial-Investmentfonds"
    An Herr Mustermann wurden am 07.02.2024 folgende Kapitalerträge gezahlt/als ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche Erträge zugerechnet:
    Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG - 536,48 €
    nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG"

    Mehr steht da nicht...sonst habe ich auch nichts bekommen. Wo muss ich das in der Erklärung eintragen? Ich nutze WISO Steuer.

    Danke.

  • Kleinbuch 11. Februar 2025 um 17:56

    Hat den Titel des Themas von „Kündigung ETF-Rentenversicherung“ zu „Kündigung ETF-Rentenversicherung / Steuerbescheinigung“ geändert.
  • Hat noch keiner eine solche Versicherung gekündigt und kann mir weiterhelfen?

    verlust rentenversicherung erweiterte Forumssuche

    oder

    suche einmal rechts oben im Programm nach Verlusten.

  • Da fehlt mir dann wohl die Bescheinigung, das ich weiß was ich in welche Zeile eintragen muss.

    Entweder in den Saldo der Zeile 7 der Anlage KAP einrechnen und dort mit berücksichtigen oder als nicht ausgeglichenen Verlust in der Zeile 12 erfassen,

    was ich jetzt bevorzugen würde.

    Ich hatte jetzt bei der Versicherung nochmal nachgefragt. Ich bekomme keine zusätzliche Steuerbescheinigung, wo genau drin steht was ich in welche Zeile der KAP eintragen muss. Habe es gerade mal bei beiden Varianten versucht, es ändert sich gar nichts an meiner Steuererstattung. Ist das normal? In Zeile 7 gibt es ein Feld, bei dem genau der Paragraph steht, wie auf meinem Schreiben:

    Ich habe parallel noch Aktiendepots, Zinsen etc. und meinen Sparerpauschbetrag ausgeschöpft. In der Vergangenheit habe icih nie eine Anlage KAP ausgefüllt, weil die Depotbanken, die Steuern ja direkt abführen. Ich habe keine ausländischen Werte, bei denen das nicht passiert.

    Müsste ich jetzt bis Ende März warten und doch mal alle Bescheinigungen der Banken erfassen damit ich hier aus der Sache etwas zurückbekomme?

  • Müsste ich jetzt bis Ende März warten und doch mal alle Bescheinigungen der Banken erfassen damit ich hier aus der Sache etwas zurückbekomme?

    Würde ich so sehen. Oder einfach mal ein paar schon bekannte Daten eintragen.

  • Müsste ich jetzt bis Ende März warten und doch mal alle Bescheinigungen der Banken erfassen damit ich hier aus der Sache etwas zurückbekomme?

    Würde ich so sehen. Oder einfach mal ein paar schon bekannte Daten eintragen.

    Sehe da leider nur noch das aktuelle Jahr bei den Banken. Verstehe auch nicht warum das immer so lange dauert bei denen. Dann warte ich einfach mal bis Ende März. Bei dem Abruf sind auch noch keine Daten der Banken drin. Die Bescheinigungen müsste ich ja auch alle abrufen können.

  • Bei dem Abruf sind auch noch keine Daten der Banken drin. Die Bescheinigungen müsste ich ja auch alle abrufen können.

    Die werden da auch nicht drin sein, da diese (noch) nicht dorthin gemeldet werden.

  • Ja das passiert dann ja immer zeitgleich zum versand

    Die inländischen Banken melden an die Finanzverwaltung nur die freigestellten Zinsen, das hilft dir nichts. Du brauchst die Steuerbescheinigungen deiner Banken, wenn du deine Kapitalerträge vollständig erklären willst. Unsere Banken stellen die in der Regel Anfang März zum Abruf bereit, bei manchen Banken muss die Steuerbescheinigung ausdrücklich beantragt werden.