Diskrepanz zwischen USt-Voranmeldung für 2023 und der Summe der einzelnen Buchhaltungskonten

  • Hallo,

    wir haben eine Außenprüfung und ich werde gefragt, wie ich zu den Angaben in der Ust-Voranmeldung komme, wenn die Einzelkonten eine andere summe ergeben.
    Die Differenz beträgt ca. EUR 3.000 zu viel in der Voranmeldung.
    SKR 03
    Ist-Versteuerung
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    Es geht konkret um das Feld 81 (Steuerpflichtige Umsätze zum steuersatz von 19%)
    Meine Außenprüferin sagt, dass dort die Summe aus 8315, 8400 und 8921 erscheinen sollte. Bei mir erscheinen da ca. EUR 3.000 mehr (Bemessungsgrundlage)

    Meine Fragen:
    Welche Konten werden im besagten Feld 81 zusammengeführt?

    Wo kann ich sehen, welche Konten da angesprochen werden?

    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus
    und liebe Grüße aus dem sonnigen Berlin.



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    Peter Staps
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  • Moin,

    eine Auflistung nach Steuerschlüssel kann der Unternehmer leider nicht.
    Es gibt aber weit mehr Konten, auf die man steuerpflichtige Umsätze buchen kann. Am besten machst Du Dir eine SuSa-Liste aller 8-er Konten und siehst dann, welche Du noch bebucht hast.

  • @ Maulwurf23:
    Vielen Dank für den Hinweis. Das Konto wurde bei mir nicht bebucht.

    chris808:
    Auch Dir vielen Dank für den Hinweis. Das war ein Schrit hin zur Lösung - aber es fehlt noch ser letzte Hinweis.
    Es haben sich tatsächlich noch mehr bebuchte Konten aufgetan :

    8600 (sonst. betr. Erlöse)
    8921 (Verwendung von Gegenständen 19%Ust)
    8924 (Verwendung von Gegenständen o. Ust) und
    8125 (Steuerfreie innerg. Lieferungen)

    Wobei 8125 nicht im Feld 81 erscheinen sollte - oder mache ich einen Fehler?

    Trotzdem habe ich noch eine Differenz :(

    Gibt es noch eine Möglichkeit herauszufinden, welches Konto außerdem noch noch bei Feld 81 einfließt?

    Vielen Dank nochmal für Eure Zeit!
    liebe Grüße
    inox-online



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  • Hallo maulwurf23,

    bei der Ist-Besteuerung sollten offene Posten eigentlich keine Rolle spielen. Wenn kein Geldeingang erfolgte, entstehen keine Steuern.

    liebe Grüße
    inox-store



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  • Wir verkaufen ausschließlich per Vorauskasse und zu 99,9% werden die Rechnungen erst bei Zahlungseingang erstellt.
    Ich habe eben auch noch meine Zahlungseingänge im Jan. 2023 geprüft. Da war keine Rechnung aus dem Vorjahr dabei.

    Außerdem habe ich ein Ticket bei Buhl geöffnet und um Mitteilung gebeten, welche Konten ins Feld 81 einbezogen werden.

    Liebe Grüße
    inox-store



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  • miwe4 12. Februar 2025 um 15:20

    Hat den Titel des Themas von „Diskrepanz zwische Ust-Voranmeldung für 2023 und der summe der einzelnen Buchhaltungskonten“ zu „Diskrepanz zwischen USt-Voranmeldung für 2023 und der Summe der einzelnen Buchhaltungskonten“ geändert.
  • Antwort vom Support Buhl:


    "

    ... beim Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldung wird ausschließlich der Saldo des Steuerkonto´s herangezogen. Die Bemessungsgrundlage wird von der Steuer hochgerechnet."

    Die Diskrepanz bei mir wurde durch Splitbuchungen erzeugt, die im Zusammenhang mit der 1% Reglung vorgenommen wurden.
    Von daher bin ich mir nicht sicher, ob das "Hochrechnen" eine sinnvolle Methode ist.

    Der ermittelte Betrag für die Bemessungsgrundlage ist schlichtweg falsch.

    LG
    inox-online



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  • Zur Verdeutlichung habe ich hier mal eine Datei angefügt.
    Der Support kann keinen Fehler sehen ...

    LG
    inox-online

  • Von daher bin ich mir nicht sicher, ob das "Hochrechnen" eine sinnvolle Methode ist.

    Die extrapolierende Berechnung der Bemessungsgrundlage aus den Steuerkonten ist schon seit über 10 Jahren ein übler Fehler im Unternehmer.
    Siehe z.B. hier
    Auch Meldungen dieses Fehlers an den Support per Ticket haben nichts gebracht, obwohl das immer wieder von den Mods hier wiederholt wird.
    Solche Tickets werden irgenwann einfach geschlossen, der Fehler bleibt, wird ausgesessen und mitgeschleift.
    Dass es irgendwann einen User bei einer Prüfung kalt erwischt, war ja nur zu erwarten.

    Deine Diskrepanz ist aber für die extrapolierende Berechnung der Bemessungsgrundlage trotzdem zu hoch. :/
    Die Bemessungsgrundlage Deiner UVA ergibt sich ja nicht nur aus den beiden von Dir im Beispiel aufgeführten Konten, sondern zusätzlich noch aus den Konten 8315 und 8400 .
    Du musst Dir wahrscheinlich jede einzelne Buchung auf Deinem Steuerkonto 1776 anschauen.

  • Das "hochrechnen" ist m. E. auch contra legem. Die Steuer errechnet sich aus der Bemessungsgrundlage, nicht umgekehrt. In Elster kann man die Steuer überhaupt nicht eintragen, sondern nur die auf volle Euro gerundete Bemessungsgrundlage.

    Daher fragt die Prüferin mit Fug und Recht und der TE bekommt ein massives Problem, falls er die Abweichungen nicht plausibel erklären kann. Mit der Aussage "das Programm nimmt das Konto 1576 und errechnet dann den Umsatz" wird sie sich nicht zufrieden geben, zumal die Plausibilierung über EÜR oder GuV nicht erfolgen kann.

  • Das "hochrechnen" ist m. E. auch contra legem. Die Steuer errechnet sich aus der Bemessungsgrundlage, nicht umgekehrt. In Elster kann man die Steuer überhaupt nicht eintragen, sondern nur die auf volle Euro gerundete Bemessungsgrundlage.

    So ist es. Das ist aber m.E. auch allen hier im Thread Schreibenden klar.

    Daher fragt die Prüferin mit Fug und Recht und der TE bekommt ein massives Problem, falls er die Abweichungen nicht plausibel erklären kann. Mit der Aussage "das Programm nimmt das Konto 1576 und errechnet dann den Umsatz" wird sie sich nicht zufrieden geben, zumal die Plausibilierung über EÜR oder GuV nicht erfolgen kann.

    Kann ich nur bestätigen.

    Die extrapolierende Berechnung der Bemessungsgrundlage aus den Steuerkonten ist schon seit über 10 Jahren ein übler Fehler im Unternehmer.
    Siehe z.B. hier

    Irgendwie unverständlich. Einfach beim Ticket hartnäckig bleiben.

  • Hallo chris808!

    Ich habe IST-Versteuerung. Da sollte nur relevant sein, was in Konto 1776 steht. Dieser Betrag ist korrekt und ist eigentlich der relevante Betrag für das FA.

    Eigentlich ist die Bemessungsgrundlage (jedenfalls für meine Situation) ein unbedeutender Wert.
    Man kann aus der Bemessungsgrundlage NICHT die Steuer ermitteln und umgekehrt auch nicht.

    Der Beweis ist aus meiner Anlage (2 Post´s weiter oben) zu ersehen.
    Schon bei diesem Beispiel beträgt der Unterschied mehrere 1000 EUR.

    Dass das FA-Formular so ist, hat ja Buhl nicht zu vertreten.
    Allerdings vertrete ich die Auffassung, dass die Bemessungsgrundlage nicht von der steuer "hochgerechnet" , sondern einfach die Summe aller relevanten Konten dargestellt werden sollte.



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  • Man kann aus der Bemessungsgrundlage NICHT die Steuer ermitteln ...

    Nicht? Dann weiß ich nicht, was ich zig Jahre gemacht habe.

    ... und umgekehrt auch nicht.

    Auch das geht rechnerisch natürlich zu Zwecken der Verprobung, auch wenn es nicht der gesetzlich vorgesehene Weg ist.

    Dass das FA-Formular so ist, hat ja Buhl nicht zu vertreten.

    Der Gesetzgeber legt seine Formulare zeitlich ausreichend vorab fest und gibt diese auch jährlich vor Beginn des jeweiligen Veranlagungszeitraums bekannt.

    2024-12-09-muster-umsatzsteuererklaerung-2025.pdf

    2024-12-09-voranmeldungs-vorauszahlungsverf-2025.pdf

    2023-11-06-muster-der-umsatzsteuererklaerung-2024.pdf

    2023-11-01-muster-der-vordrucke-im-umsatzsteuer-voranmeldungs-und-vorauszahlungsverfahren-fuer-das-kalenderjahr-2024.pdf

  • Eigentlich ist die Bemessungsgrundlage (jedenfalls für meine Situation) ein unbedeutender Wert.
    Man kann aus der Bemessungsgrundlage NICHT die Steuer ermitteln und umgekehrt auch nicht.

    Das UStG ist also nicht relevant für dich? Für die Prüferin schon.

    In § 12 Abs. 1 UStG heißt es "Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19% von der Bemessungsgrundlage...."

    Bei Istversteuerern wird die Bemessungsgrundlage aus den bezahlten Umsätzen gerechnet, § 20 UStG, bei Sollversteuerern (Regelfall) von den berechneten Umsätzen (§ 16 Abs. 1 UStG).

    Die Umsätze werden aber alle in den Konten 8000 ff. sofort nach Buchung gezeigt. Bei Istversteuerern muss daher die USt zunächst auf das Konto 1766 gebucht und erst bei Zahlung auf 1776 umgebucht werden. Die Abgrenzung bei den Umsätzen ist anhand der Zahlungen vorzunehmen (Umsätze plus offene Posten netto Vorjahr - offene Posten netto Geschäftsjahr). Auf dieser Basis ergibt sich die zu zahlende Umsatzsteuer und nicht auf irgendwelchen anderen Wegen.

    Nach diesem Schema muss dann auch nachgewiesen werden, dass die Umsatzsteuer zur Bemessungsgrundlage passt.

  • Hallo G5011!

    Ich hänge hier nochmal mein Beispiel als Datei dran.
    Bemessungsgrundlage und steuer passen da jedenfalls nicht zusammen.

  • Bemessungsgrundlage und steuer passen da jedenfalls nicht zusammen.

    Du musst aber auch einmal lesen, was da im Konto steht. Die 732€ sind doch keine USt. Das sind die 20% ohne USt aus den unentgeltlichen Wertabgaben (80% mit USt, 20% ohne USt)!

    Und die 19% USt aus den 80% BMG mit USt passen doch.

  • Hall miwe4!
    wo habe ich geschrieben, dass 732 Ust. sind?
    Schau doch mal bitte meine Kopie der Buchung im Kaufmann an.
    Dort siehst Du doch die zugeordneten Konten und die Steuer.



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