Schulische Ausbildung neben festem Beruf

  • Hallo zusammen,

    zuerst entschuldigt, wenn ich etwas nicht korrekt benenne, ich bin ein Laie auf dem Gebiet steuern und mache alles mit Wiso, daher werde ich einige Dinge sicherlich "kreativ" umschreiben...

    Ausgangssituation: es geht um jemanden, der fest angestellt ist (30h)und zusätzlich zum Beruf eine schulische Ausbildung macht (nicht dual, die schulische Ausbildung ist von dem Beruf losgelöst, genau genommen geht es um die Ausbildung zum Podologen). Es wird mit dem PKW zur Schule und zur Arbeitsstätte gefahren. Zuvor wurde bereits eine duale Ausbildung in einem anderen Beruf erfolgreich absolviert. Die Schultage sind immer komplette Tage, es wird also nie am gleichen Tag gearbeitet, wo auch Schule ist. Daher die 30h Woche. Die Wochen sind eigentlich 40h/5 Tage lang und einmal im Monat ist für 4 Tage Schulblock, wo dann keine Arbeit ist. Das kommt dann ca auf die 30 Wochenstunden raus im schnitt.

    Die Strecke zur Arbeitsstätte kann ich ja einfach per Kilometerpauschale ansetzen, wie sieht es mit der Strecke zur Schule aus? An welcher Stelle muss ich das angeben? Trage ich das als Dienstreise ein und trage die Wege mit beim Thema "Arbeitnehmer" ein? Wie sieht es mit Home-Office-Tagen aus? Für die Arbeit gibt es das nicht, bei der Schule ist aber 50% des Unterrichts von zu Hause aus zu erbringen. Wenn ich das als Homeofficetage angebe, rechnet mir Wiso die Tage von der Wegepauschale raus, das stimmt aber ja nicht, weil an den Tagen ja eh keine Arbeit gewesen wäre. Außerdem habe ich Mal gelesen, dass in diesem Fall die Wegestrecke zur Schule doppelt angerechnet werden darf.

    Vielleicht kann mich ja wer aufklären, wie in diesem Fall die Fahrten, sowie die Homeofficetage angegeben werden müssen. Außerdem fallen Kosten für die Beschaffung von Material für die Schule an. Wo gebe ich das an?

    Vielen Dank schonmal. Ich habe es leider nicht besser formuliert bekommen, wenn etwas unklar ist, editiere ich diesen Post nachträglich gern.

  • Billy 11. Februar 2025 um 11:21

    Hat den Titel des Themas von „Schulische Ausbildung neben Festem Beruf“ zu „Schulische Ausbildung neben festem Beruf“ geändert.
  • Wie hast du denn die Ausbildung davor behandelt? Es ist doch nichts anderes. Möglicherweise wird aber das Finanzamt nachfragen, warum nun eine weitere Ausbildung in einem anderen Beruf (wegen Erwerbserzielungsabsicht).

    Davor war die Person selbstständig in einem anderen Beruf, den Sie dann aufgeben musste. Da hat die Steuererklärung ein Steuerberater gemacht. Jetzt ist sie halt im Angestelltenverhältnis. Vor der Selbstständigkeit (während der ersten Ausbildung) wurde keine Steuererklärung gemacht.

    Dass das FA Fragen stellt denke ich nicht, da die Ausbildung ja jetzt zum Beruf passt. Das Problem ist halt nur, dass es sich nicht um eine Duale Ausbildung handelt, sonder um eine schulische Ausbildung, wo es halt keine Vergütung für gibt. Bei Dualer Ausbildung wäre es ja einfach die Schul- und Homeofficetage dann als Dienstreise einzutragen bzw als Homeofficetag bei dem Beruf. Hier sind es aber 2 voneinander getrennte Dinge.

  • Es handelt sich also um eine Weiterbildung in dem selbständig ausgeübten Beruf?

    Nein. Wie oben beschrieben wird ein Beruf im Angestelltenverhältnis ausgeübt. Zusätzlich dazu wird eine rein schulische Ausbildung (also nicht das duale System) gemacht. Diese ist hier kostenfrei, genau genommen werden die Kosten vom Land getragen, es fällt aber Anfahrt und Homeoffice dafür an. Sowohl der ausgeübte Beruf, als auch die schulische Ausbildung sind für das gleiche Berufsfeld (medizinische Fußpflege), allerdings ist die Schule nicht mit der Arbeit im Betrieb verbunden, wie man es normalerweise kennt. Die Schule könnte theoretisch auch ohne die Anstellung abgeschlossen werden, wenngleich einige Praxisstunden nachgewiesen werden müssen. Diese könnte man aber auch woanders, oder im Rahmen von Praktika machen.