Hallo zusammen,
Ich habe an mehreren Stellen gelesen, dass das EU/EWR-Formular in manchen Fällen angefordert wird, wenn ein Arbeitnehmer einen Teil der Zeit in einem Land und einen anderen Teil in einem anderen Land gearbeitet hat.
Allerdings ist das nicht immer genau der Fall. Meiner Meinung nach wird dieses Zertifikat benötigt, wenn Einkünfte aus anderen Ländern vorliegen, auf die bereits Quellensteuern erhoben wurden, wodurch das Progressionsprinzip zur Anwendung kommt. Anders gesagt: Einkünfte, die nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegen, müssen von der zuständigen ausländischen Steuerbehörde bestätigt werden.
Nach meiner Logik sollte dieses Formular eigentlich nicht erforderlich sein, wenn Einkünfte in anderen Ländern erzielt wurden, auf die keine Steuern einbehalten wurden.
Weiß jemand genau, in welchen Fällen die Behörden dieses Formular verlangen?
MfG
Wann wird das EU/EWR-Formular von den Behörden verlangt?
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Yamediras -
10. Februar 2025 um 23:20 -
Unerledigt
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Im Dokumentenmanagementsystems der Finanzverwaltung steht "...alle Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen,..."