EÜR: Erlöskonten ohne Umsatzsteuer 10-Tage-Regel

  • Welches Erlöskonto wird für die 10-Tage-Regelung bebucht für die Einnahme Anfang Januar, die dem alten Jahr zuzurechnen ist?

    Im Netz kann ich dazu zwar die Vorgehensweise finden (via Konto 1360 – Aufteilung Erlös netto und Umsatzsteuer, die dem neuen Jahr hinzuzurechnen ist),

    aber nicht das korrekte Konto.

    Die 8200 soll ausschließlich für Photovoltaik-Betreiber gelten und einige Konten betreffen Kleinunternehmer. Bitte um Unterstützung.

  • Missverständliche Fragestellung? Ich möchte wissen, welches Erlös-Konto angesprochen wird, das nicht mit Kleinunternehmerregelungen, Photovoltaikbesitzern oder anderen § belegt ist – ohne Mehrwertsteuerautomatik. Das erschließt sich mir nicht. Es handelt sich um eine Einnahme, die dem vergangenen Steuerjahr zugerechnet werden muss, aber die Umsatzsteuer gehört ins Folgejahr. Wie üblich im Zufluss-Abflussprinzip.

  • Du verstehst nicht - es ist eine Einnahmen, aber kein Umsatz. Daher gibt es kein Umsatzkonto dafür, sondern ein Konto Umsatzsteuer Vorjahr, auf das hier als Einnahme zu buchen ist. Dieses Konto geht in deine EÜR ein, aber nicht in die UStVA/UStE.

  • Hä? Du schlägst mir vor, ich solle das auf Umsatzsteuer Vorjahr buchen? Es ist kein Umsatz, aber eine Einnahme? Also sehr hilfreich ist das nicht.

    Eine Forumssuche ergibt keine brauchbaren Ergebnisse. Danke.

  • Missverständliche Fragestellung? Ich möchte wissen, welches Erlös-Konto angesprochen wird, das nicht mit Kleinunternehmerregelungen, Photovoltaikbesitzern oder anderen § belegt ist – ohne Mehrwertsteuerautomatik.

    Für umsatzsteuerpflichtige Leistungen gibt es nur eine Art Erlöskonten, die man dann eben entsprechend der USt-Regelung bebucht. Welcher Art Umsatz/Leistung soll es denn überhaupt sein, der hier mit der 10-Tage-Regelung behaftet ist?

    Es handelt sich um eine Einnahme, die dem vergangenen Steuerjahr zugerechnet werden muss, aber die Umsatzsteuer gehört ins Folgejahr.

    Auch für die USt-VA ist die 10-Tage-Regelung nach eigenen Grundsätzen zu prüfen.

    Hä? Du schlägst mir vor, ich solle das auf Umsatzsteuer Vorjahr buchen?

    Ihm geht es nicht um die USt, sondern dem dieser zu Grunde liegenden Nettoumsatz. Daher meine Frage an ihn zur Art des Umsatz bzw. der Leistung.

  • Das betrifft einen Kunden, dem ich regelmäßig Rechnungen stelle.

    Das hat aber doch rein gar nichts mit einer regelmäßig wiederkehrenden Leistung zu tun. und ist keine regelmäßig wiederkehrende Leistung i.S.d. § 11 Absatz 1 Satz 2 EStG.

    Oder fällt das nicht unter die 10-Tage-Regel?

    Ein regelmäßiger Kunde ist doch nicht gleichzusetzen mit einer für diesen erbrachten regelmäßig wiederkehrenden Leistung wie z.B. einem Wartungsvertrag.

    Wäre mir recht ... erspart das Buchungswirrwarr

    Es ist aber ggf. immer noch die 10-Tage-Regelung für die UStVA zu prüfen. ;)