Sachentnahme richtig buchen

  • Hallo zusammen,
    ich bin gerade etwas verwirrt, weil ich (Kleinunternehmerin ohne Ausweisung der USt.) mir nicht ganz sicher bin, ob ich private Sachentnahmen für 2024 in meiner EÜR richtig gebucht habe.

    Es handelt sich um eingekaufte Produkte, die ich nun privat entnommen habe und dafür den EK angesetzt habe, da keine Wertsteigerung stattgefunden hat. Folgendes habe ich gebucht:

    1) Art der Buchung: Einnahme

    2) Konkrete Bezeichnung des Produkts in den Buchungstext

    3) Betrag = EK

    4) Sachkonto: 8900 (Unentgeltliche Wertabgaben)

    5) Geldkonto: 1880 (Unentgeltliche Wertabgaben)

    Wäre super, wenn mal jemand kurz Info geben könnte, ob das so machbar ist. Nach den angezeigten Kontoständen (Bankkonto) und Privatkonten müsste das eigtl passen.

    Danke und viele Grüße
    Ich ;)

  • hallo,

    ich würde hier zu 8919 Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) ohne USt tendieren

    Danke für deine Rückmeldung. Was mich bei allen Möglichkeiten noch immer irritiert ist die Tatsache, dass sich die Entnahmen zu 100% positiv auf den Gewinn niederschlagen, was bei einer Entnahme ja nicht der Fall sein dürfte. Allerdings verstehe ich nicht ganz, wie es anders funktionieren soll.

    Oder bin ich hier vllt komplett auf dem Holzweg?

  • Was mich bei allen Möglichkeiten noch immer irritiert ist die Tatsache, dass sich die Entnahmen zu 100% positiv auf den Gewinn niederschlagen, was bei einer Entnahme ja nicht der Fall sein dürfte.

    Was irritiert Dich daran? Dein privater Lebensbedarf darf doch Deinen Gewinn nicht mindern.

    Oder bin ich hier vllt komplett auf dem Holzweg?

    Leider ja. Zumindest, was die Gewinnauswirkung betrifft.

  • Was irritiert Dich daran? Dein privater Lebensbedarf darf doch Deinen Gewinn nicht mindern.

    Danke für deine Rückmeldung. Vllt habe ich mich etwas doof ausgedrückt. Unter den oben beschriebenen Einstellungen der Buchung STEIGERT diese den Gewinn um den für die Entnahme angesetzten Betrag. Natürlich darf diese den Gewinn nicht mindern, als Entnahme müsste sie sich aber meiner Kenntnis nach gewinnneutral verhalten 🤷🏻

  • Du hast doch den Kauf voll steuerlich als Ausgabe eingetragen! Und dieser wird neutralisiert durch die Einnahme aus der privaten Entnahme. Nur so ist die Entnahme steuerlich neutral.

    Andere Möglichkeit: beim Kauf gleich aufteilen mittels Splitbuchung.

  • Unter den oben beschriebenen Einstellungen der Buchung STEIGERT diese den Gewinn um den für die Entnahme angesetzten Betrag. Natürlich darf diese den Gewinn nicht mindern, als Entnahme müsste sie sich aber meiner Kenntnis nach gewinnneutral verhalten 🤷🏻

    Warum? Sie muss ja den vorher vorgenommenen 100%igen Betriebsausgabenabzug richtigstellen bzw. korrigieren. Wie sollte das ohne Gewinnauswirkung gehen?