Anlage V: umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten

  • Seit WISO 2025 (für das Steuerjahr 2024) müsssen die Kosten in der Anlage V nun in Umlagefähige und Nicht umlagefähige Kosten aufgeteilt werden. Im Elster Formular ist dies wohl bereits seit verganenem Jahr (für das Steuerjahr 2023) so und nun wurde es auch in WISO 2025 übernommen.

    Im Falle einer vermieteten Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft verwirrt mich diese Aufteilung nun extrem. Wie teilt man die entstandenen Kosten auf und trägt diese korrekt ein?

    Die Situation sieht bei mir z.B. wie folgt aus:

    • Hausgeldvorauszahlungen i.H.v. 250 € jeweils monatlich von Januar bis August (gemäß Wirtschaftsplan 2023)
    • Hausgeldvorauszahlungen i.H.v. 270 € jeweils monatlich von September bis Dezember (gemäß Wirtschaftsplan 2024)
    • Erstattung von Hausgeld aus der Abrechnung 2023 über 150 €

    Aufgrund der Erhöhung des Wohngeldes kann ich mich auch nicht nach der beiden Wirtschaftspläne richtigen. Ich könnte dies nun natürlich versuchen prozentual aufzuteilen, aber ist das wirklich der richtige Weg? Zudem bekommt man ja auch bald eine Abrechnung für 2024 in der dann die tatsächliche Aufteilung dargestellt wird, allerdings wird sich hier ja wahrscheinlich wieder eine Erstattung oder Nachzahlung ergeben. Wie kann man diese dann berücksichtigen? Es gilt ja schließlich auch das Zu- und Abflussprinzip und entsprechend kann auch nur das angesetzt werden, was tatsächlich gezahlt wurde. Somit bliebe wieder nur die prozentuale Aufteilung.

    Ich frage mich auch, in wiefern man die einzelnen Posten der Abrechnung auch tatsächlich auflisten muss oder ob es genügt die Posten zusammenzufassen. Das WISO Formular deutet an, dass die Posten einzeln erfasst werden müssen. Aber das wäre doch ein extremer Aufwand und das kann doch nicht wirklich das Ziel sein (oder?!).

    Ich bin für jegliche Hilfe oder Anregung sehr dankbar! :)