Hallo zusammen,
bei meiner EÜR für 2024 welche ich vorbereite, habe ich eine fehlerhafte Buchung in Oktober 2024 bemerkt.
Was passiert ist
Ich habe bei einer Eingangsrechnung (Oktober 2024) auf das Konto "Wareneingang ohne Umsatzsteuer" gebucht und vergessen tatsächlich den Steuerschlüssel auch auf 0% zu setzen.
Somit haben sich nun ca. 70 Cent Steuererstattung vom Wareneingang reingeschlichen, welche nicht korrekt sind.
Was ich erreichen will
Ich will den Fehler "sauber" korrigieren und eine neue UstVa abgeben.
Da es nun das "Radierverbot" gibt, kann ich nicht einfach die Zahlen in WMB korrigieren und eine neue UstVA für Q4 (als Korrektur) neu abgeben.
Nach meiner Recherche muss ich eine Generalumkehr machen. Die Generalumkehr kriegt das Datum der ursprünglichen Buchung.
Dadurch ist der "Fehler" erstmal korrigiert".
Meine Frage:
Darf ich bei der neuen "richtigen" Buchung das alte Datum in Oktober nehmen?
Danach würden meine Werte stimmen und der Fehler ist nachvollziehbar korrigiert und ich könnte eine Korrektur für Q4 abgeben.
Falls hilfreich: noch ein paar Eckdaten:
- ich gebe die UstVa quartalsweise ab
- Q4 habe ich am 15 Januar abgegeben
- da ich eine DV habe hätte ich eigentlich Zeit bis zum 10. Februar gehabt
- die Ust-Jahreserklärung für 2024 ist noch nicht abgegeben
Vielen Dank im Voraus
Bücherwurm