Hallo zusammen,
folgende/r Historie/Sachverhalt.
Ich nutze die Buhlsoftware schon seit einigen Jahren für die gemeinsame Steuererklärung meiner Frau und mir.
In 2018 kam eine freiberufliche/selbstständige Tätigkeit meiner Frau hinzu. In diesem Zug teilte uns das FA OF eine neue Steuernummer zu.
Diese benutzte ich fortan für die Steuerklärung unsere verschiedenen Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, selbstständiger Tätigkeit meiner Frau und Vermietung.
Im Jahr 2022 habe ich selbst auch eine freiberufliche/selbstständige Tätigkeit begonnen und weiterhin mit dieser Steuernummer die gemeinsame Steuererklärung abgegeben.
Bis hier hin hat das alles aus meiner Sicht problemlos funktioniert. Es gab jeweils einen Steuerbescheid unter dieser einen Steuernummer in dem alle Einkunftsarten berücksichtigt wurden.
Im Jahr 2023 hatte ich in meiner freiberufliche/selbstständigen Tätigkeit weder Einnahmen noch Ausgaben. Ich habe in der Steuererklärung die EÜR dafür weggelassen.
Auch hier kam der Steuerbescheid ohne Beanstandungen im April 2024.
Im September 2024 kam dann eine Aufforderung vom FA an mich, die EÜR für meine freiberufliche/selbstständige Tätigkeit für 2023 nachzureichen.
Ich habe dann den Datensatz, den ich auch zur Abgabe der gemeinsamen Steuererklärung 2023 genutzt habe, nachträglich um die geforderte EÜR (Ergebnis 0€) erweitert.
Noch einen erklärenden Brief zum Sachverhalt angefügt und das Ganze an das FA OF übertragen. Und dachte die Sache sei erledigt.
Heute erhalte ich erneut eine Aufforderung vom FA die EÜR für 2023 einzureichen. Diesmal mit Androhung eines Zwangsgeldes.
Dann habe ich mit dem FA telefoniert. In dem Gespräch ging es zunächst um die Steuernummer.
Auf dem Brief steht eine andere Steuernummer als die, die ich bisher immer für alles verwendet habe.
Der Ansprechpartner sagte mir, dass wir inzwischen drei Steuernummern hätten. Eine für die Einkommensteuer und jeweils eine für unsere selbstständigen Tätigkeiten.
Mein Einwand, dass ich seit 2018 auch die selbstständige Tätigkeit meiner Frau unter unserer Steuernummer für die Einkommensteuer abgegeben habe und in 2022
meine selbstständige Tätigkeit hinzukam und ich ohne einen Hinweis jeweils einen Steuerbescheid erhalten habe, wurde dahingehend beantwortet, dass das FA das dann
selbst auf die drei Steuernummern aufgedröselt hätte. Was Mehrarbeit bedeute. Ich solle in Zukunft bitte richtig vorgehen.
Richtig wäre:
1. Gemeinsame Einkommensteuererklärung unter der gemeinsamen Steuernummer inkl. dem Ergebnis der beiden EÜR.
2. EÜR über die selbstständige Tätigkeit meiner Frau unter deren Steuernummer (die ich heute erstmals telefonisch mitgeteilt bekam).
3. EÜR über meine selbstständige Tätigkeit unter der Steuernummer die auf dem Mahnbrief steht.
Gibt es in der Buhlsoftware innerhalb eines Datensatzes für alle Einkunftsarten die Möglichkeit bei der Eingabe der Einkünfte aus Freiberuflicher selbstständiger Tätigkeit eine zusätzliche Steuernummer anzugeben? Ich habe es zumindest nicht gefunden.
Oder muss ich jetzt tatsächlich 3 Steuererklärungen abgeben?
VG
Klaus