Hallo liebes Forum,
ich habe schon ein bisschen gesucht, aber keine Antwort auf meine Frage gefunden hier im Forum - ist auch eine recht spezifische Situation (s.u.) . Ich gebe auch erst das zweite mal selbst meine Steuer ab und bin jetzt mit diesem Sonderfall etwas überfordert/möchte keinen Fehler machen:
Meine befristete Beschäftigung ist letztes Jahr im Juni abgelaufen, ich hatte noch 4 Tage Resturlaub, mir wurden auf Grund eines Fehlers des Arbeitgebers jedoch 20 Urlaubstage ausgezahlt. Die Differenz wollte der Arbeitgeber dann natürlich zurück. Allerdings den Bruttobetrag, da sich der Arbeitgeber die zu viel gezahlten Steuern nicht zurückholen kann, da das Arbeitsverhältnis schon beendet war. Mir wurde dann gesagt, dass ein Steuervortrag gebildet wurde und ich mir die zu viel gezahlten Steuern mit meiner nächsten Steuererklärung zurück holen soll/mich an einen Steuerberater wenden soll. Ich habe von meinem Arbeitgeber dementsprechende Lohnsteuerbescheinigungen bekommen.
Beim Steuer Abruf werden mir in WISO die Bescheinigungen auch dementsprechend angezeigt - meine Frage ist nun:
Kriege ich das Geld nun automatisch zurück oder muss ich das in der Steuererklärung noch extra vermerken?
Hier noch die Daten aus dem Steuerabruf:
01.01.-30.06. Steuerklasse 1 26.602,14
01.07 - 31.07. Steuerklasse 6 5144,98
01.09. -30.09. Steuerklasse 6 -3274,11
01.10. -31.10. Steuerklasse 6 -54,93
Vielen Dank im Voraus