(Brutto)Rückzahlung von zu viel gezahlten Resturlaubstagen nach Kündigung und Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe schon ein bisschen gesucht, aber keine Antwort auf meine Frage gefunden hier im Forum - ist auch eine recht spezifische Situation (s.u.) . Ich gebe auch erst das zweite mal selbst meine Steuer ab und bin jetzt mit diesem Sonderfall etwas überfordert/möchte keinen Fehler machen:

    Meine befristete Beschäftigung ist letztes Jahr im Juni abgelaufen, ich hatte noch 4 Tage Resturlaub, mir wurden auf Grund eines Fehlers des Arbeitgebers jedoch 20 Urlaubstage ausgezahlt. Die Differenz wollte der Arbeitgeber dann natürlich zurück. Allerdings den Bruttobetrag, da sich der Arbeitgeber die zu viel gezahlten Steuern nicht zurückholen kann, da das Arbeitsverhältnis schon beendet war. Mir wurde dann gesagt, dass ein Steuervortrag gebildet wurde und ich mir die zu viel gezahlten Steuern mit meiner nächsten Steuererklärung zurück holen soll/mich an einen Steuerberater wenden soll. Ich habe von meinem Arbeitgeber dementsprechende Lohnsteuerbescheinigungen bekommen.

    Beim Steuer Abruf werden mir in WISO die Bescheinigungen auch dementsprechend angezeigt - meine Frage ist nun:

    Kriege ich das Geld nun automatisch zurück oder muss ich das in der Steuererklärung noch extra vermerken?

    Hier noch die Daten aus dem Steuerabruf:

    01.01.-30.06. Steuerklasse 1 26.602,14

    01.07 - 31.07. Steuerklasse 6 5144,98

    01.09. -30.09. Steuerklasse 6 -3274,11

    01.10. -31.10. Steuerklasse 6 -54,93

    Vielen Dank im Voraus

  • Kriege ich das Geld nun automatisch zurück oder muss ich das in der Steuererklärung noch extra vermerken?

    Das Finanzamt übernimmt die ihm auf elektronischem Weg übermittelten Daten. Ob der Arbeitgeber diese zutreffend ermittelt hat, kannst doch nur Du selber prüfen. Und das Ergebnis aus diesen Zahlen und Deinen sonstigen Besteuerungsgrundlagen siehst Du doch in der Steuerberechnung nebst detaillierter Erläuterungen.

  • Hallo,

    danke für deine Antwort. Die übermittelten Daten sind korrekt - das war nicht meine Frage. Meine Frage ist, ob die übermittelten Abrechnungen dazu führen, dass mir die zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückgezahlt werden oder ich dies anderweitig in der Steuererklärung berücksichtigen muss (die Aussagen der Personalsachbearbeiterin haben mich diesbezüglich verunsichert).

    Da ich wie schon angemerkt, erst das zweite Mal meine Steuer mache, werde ich aus der Berechnung von Wiso hinsichtlich meiner spezifischen Frage nicht ganz schlau bzw. bin mir unsicher. Sonst hätte ich hier die Frage nicht gestellt.

  • Die übermittelten Daten sind korrekt - das war nicht meine Frage. Meine Frage ist, ob die übermittelten Abrechnungen dazu führen, dass mir die zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückgezahlt werden ...

    Was ich doch beantwortet habe:

    Das Finanzamt übernimmt die ihm auf elektronischem Weg übermittelten Daten. Ob der Arbeitgeber diese zutreffend ermittelt hat, kannst doch nur Du selber prüfen. Und das Ergebnis aus diesen Zahlen und Deinen sonstigen Besteuerungsgrundlagen siehst Du doch in der Steuerberechnung nebst detaillierter Erläuterungen.

    Das ist nun wirklich keine spezielle Sache und Du bist nicht der erste Anwender mit negativem Arbeitslohn aus den verschiedensten Gründen. Nur Du kannst das prüfen.

  • Ok - also muss man negativen Lohn nicht extra vermerken lese ich zwischen den Zeilen raus, weil er schon vom Programm mit einbezogen wird über die Lohnsteuerbescheinigungen?

    Mir ist schon klar das meine Frage recht basic ist - aber so ist das halt manchmal, wenn man Sachen gerade lernt.

    Danke, dass du dir die Zeit trotzdem nimmst.