WISO Steuer 2024 EÜR -> 2025 Umsatzsteuererklärung

  • Hallo zusammen.

    Ich habe seit 2024 ein Kleinunternehmen und muss eine EÜR abgeben. Darüber hinaus habe ich auch eine PV-Anlage für die ich bisher immer eine Umsatzsteuererklärung abgeben musste (noch 2 Jahre dann kann ich zurück wechseln).

    Ich habe alle Einnahmen und Ausgaben mit dem EÜR 2024 Modul erfasst.

    Wie geht es jetzt weiter? Ich drücke den Button "Jahresabschluss"?

    Dort gibt es dann den Hinweis:

    "Daten aus der Einnahme-Überschuss-Rechnung können Sie in die Anlage EÜR, die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung übernehmen"


    Diese Angaben trage ich dann mit der neuen Software für 2025 ein? Oder gibt es da auch eine automatische Übernahme?

    Wird die EÜR getrennt von den anderen "Unterlagen" übermittelt? Also EÜR mit 2024 und Umsatz- und Einkommenssteuer mit 2025?

    Stelle ich mir das einfach zu kompliziert vor?

    Wäre nett wenn mir jemand da helfen könnte.

    Dankeschön schon mal!

  • Das solltest du erst einmal klären, ob nun Umsatzsteuerpflicht vorliegt oder nicht. Du bist in "Personalunion" (dein Gewerbe und die PV) entweder voll umsatzsteuerpflichtig oder eben voll Kleinunternehmer. Eine getrennte Betrachtung gibt es nicht.

  • Hallo.

    Ich glaube das ich mich falsch ausgedrückt habe.

    Damals bei der PV-Anlage habe ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet damit ich die Vorsteuer zurück bekomme und bin damit Umsatzsteuerpflichtig bis ich nach 5 Jahren im 6. Jahr wieder in die Kleinunternehmerregelung wechseln kann.

    Ich wollte ausdrücken das ich dieses Jahr ein Gewerbe angemeldet habe.

    Für dieses Gewerbe muss ich eine EÜR machen.

    Da meine PV-Anlage aber unter die "ertragsteuerliche Vereinfachung für Photovoltaikanlagen" fällt muss ich dafür ja nur wie bisher die Umsatzsteurerklärung machen also das eben noch hinzufügen zu dem Ergebnis der EÜR.

    Ich hoffe das ist jetzt ein bisschen klarer?

  • Ich wollte ausdrücken das ich dieses Jahr ein Gewerbe angemeldet habe.

    Das hatt er sicherlich auch so verstanden.

    Wird die EÜR getrennt von den anderen "Unterlagen" übermittelt? Also EÜR mit 2024 und Umsatz- und Einkommenssteuer mit 2025?

    Du musst getrennte für alle Unternehmen getrennte EÜRs erstellen und die Umsätze für Zwecke der USt zusammenfassen. Das wie haben wir schon oft erklärt und sollte über die erweiterte Forumssuche auffindbar sein. Auch Buhl hat zu dem Prozedere eine FAQ, die im den Threads verlinkt ist.

  • Das heißt dann EÜR mit der 24 Software übermitteln und dann die Daten in die 25 Software übernehmen und das dann auch übermitteln.

    :?:

    Du musst getrennte für alle Unternehmen getrennte EÜRs erstellen und die Umsätze für Zwecke der USt zusammenfassen. Das wie haben wir schon oft erklärt und sollte über die erweiterte Forumssuche auffindbar sein. Auch Buhl hat zu dem Prozedere eine FAQ, die im den Threads verlinkt ist.

  • Es geht doch darum:

    Da meine PV-Anlage aber unter die "ertragsteuerliche Vereinfachung für Photovoltaikanlagen" fällt muss ich dafür ja nur wie bisher die Umsatzsteurerklärung machen also das eben noch hinzufügen

    getrennte EÜRs erstellen und die Umsätze für Zwecke der USt zusammenfassen

    Und das hat natürlich für den jeweiligen Veranlagungs- oder Voranmeldungszeitraum mit der dafür nutzbaren Programmversion zu erfolgen.

    Das wie haben wir schon oft erklärt und sollte über die erweiterte Forumssuche auffindbar sein. Auch Buhl hat zu dem Prozedere eine FAQ, die im den Threads verlinkt ist.

    Aber das hat erst einmal doch rein gar nichs mit der Datenübernahme in die nächste Programmversion zu tun. Das ist etwas ganz anderes.

  • Ich habe kein Problem damit die EÜR zu erstellen.

    Ich glaub das habe ich verstanden.

    Und das hat natürlich für den jeweiligen Veranlagungs- oder Voranmeldungszeitraum mit der dafür nutzbaren Programmversion zu erfolgen.

    Hier stimme ich dir aber nicht ganz zu.

    Die EÜR für 24 mache ich mit der Software für 24 die Umsatzsteuererklärung für 24 mache ich doch aber mit der Software für 25?

    So war es zumindest bisher.

    Deswegen die Frage kann ich die Daten von der EÜR 24 automatisch zur Umsatzsteuererklärung von 25 übertragen?

    Stehe ich da komplett auf dem Schlauch?

  • Und das hat natürlich für den jeweiligen Veranlagungs- oder Voranmeldungszeitraum mit der dafür nutzbaren Programmversion zu erfolgen.

    Hier stimme ich dir aber nicht ganz zu.

    Die EÜR für 24 mache ich mit der Software für 24 die Umsatzsteuererklärung für 24 mache ich doch aber mit der Software für 25?

    So war es zumindest bisher.

    Habe ich in dem von Dir zitierten Satz etwas anderes behauptet?

    Deswegen die Frage kann ich die Daten von der EÜR 24 automatisch zur Umsatzsteuererklärung von 25 übertragen?

    Das ist wieder einer der Sätze die ich nicht verstehe. Was möchtest Du womit und warum wohin übertragen oder übernehmen? Was Du an den Stellen übernehmen kannst sagt Dir doch immer die Software.

  • Hallo.

    Ok.

    Ich dachte es gibt vielleicht eine Möglichkeit wie z.B. bei einer Einkommensteuererklärung die man im Vorjahr schon mit der Software gemacht hat die Daten aus der Vorjahreserklärung zu übernehmen und dann nur noch anzupassen.

    Also sozusagen ich mache die EÜR für 24 und kann mir der 25 Software diese öffnen und die Werte werden dann automatisch eingetragen. Also z.B. für die Umsatzsteuererklärung oder den Verlustvortrag usw...

    Was die Software mir sagt weiß ich leider nicht da ich das damit noch nie gemacht habe. Deswegen ja auch die Fragen...

  • Hallo zusammen.

    Hat jetzt zwar etwas gedauert aber hier die Antwort auf meine Frage. Vielleicht nützt es dem ein oder anderen ja noch...

    Nachdem die EÜR abgeschlossen ist erscheint ein neuer Punkt im Menü "Abgeben und Auswerten" und man kann mit der Software von 2024 auch die Umsatzsteuererklärung machen:

    Dazu hätte ich also nicht die Software von 2025 gebraucht.

  • Dazu hätte ich also nicht die Software von 2025 gebraucht.

    Hat auch niemand behauptet.

    Und das hat natürlich für den jeweiligen Veranlagungs- oder Voranmeldungszeitraum mit der dafür nutzbaren Programmversion zu erfolgen.

    Nur lautete Deine Frage im Startpost:

    Diese Angaben trage ich dann mit der neuen Software für 2025 ein? Oder gibt es da auch eine automatische Übernahme?

    Wird die EÜR getrennt von den anderen "Unterlagen" übermittelt? Also EÜR mit 2024 und Umsatz- und Einkommenssteuer mit 2025?

    Was implizierte, dass Du das mit der 2025er Version abwickeln wolltest, was natürlich für die betrieblichen Dinge ebenfalls möglich wäre. Und in dem Fall von Dir sogar zwingend erforderlich ist:

    Ich habe seit 2024 ein Kleinunternehmen und muss eine EÜR abgeben. Darüber hinaus habe ich auch eine PV-Anlage für die ich bisher immer eine Umsatzsteuererklärung abgeben musste (noch 2 Jahre dann kann ich zurück wechseln).

    Eine Umsatzsteuererklärung für mehrere Betriebe erstellen (Windows). - Buhl FAQ

  • Die Frage danach hat aber auch niemand beantworten können.

    Doch:

    Und das hat natürlich für den jeweiligen Veranlagungs- oder Voranmeldungszeitraum mit der dafür nutzbaren Programmversion zu erfolgen.

    Deswegen die Antwort dazu.

    Dann solltest Du meinen Nachtrag zu zwei Unternehmen mit jeweils gesonderter EÜR betrachten, denn mit Deiner Lösung kommst Du da nicht weiter.