Fachwirt und Aufstiegsbafög

  • Hallo

    Es geht um eine Fortbildung zum Fachwirt für Gesundheit und soziales.

    Oktober 2024

    Lehrgangsgebühren von 3690€

    Aufstiegsbafög 1845€ als Zuschuss 1845€ als kfw Darlehen

    Mündliche Prüfung ist erst Juni 2025.

    Bei bestehen werden 922€ Darlehen erlassen

    922€ müssen selber gezahlt werden

    Darlehenserlass muss laut einem Gerichtsbeschluss 2025 als Einnahme angegeben werden. Richtig?

    Die selbst gezahlten 922€ als Werbungskosten 2025 weil Lehrgangsgebühren. Auch wenn es im eigentlichen Sinne eine Darlehensrückzahlung ist. Richtig?

    Ist es sinnvoll für 2024 die 3690€ Lehrgang und 3690€ Aufstiegsbafög anzugeben auch wenn es sich gegenseitig aufhebt? So als quasi Info für das Finanzamt das das 2024 schon gestartet ist?

    Das die Kosten für Bücher und Ipad usw in 2024 rein kommen ist klar weil die Kosten letztes Jahr entstanden sind

    Danke

  • Ist es sinnvoll ...

    Dem Forum ist eine steuerliche Beratung in der gewünschten Art aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.

    Du solltest Dich ggf. an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.

  • miwe4 5. Februar 2025 um 14:07

    Hat das Thema geschlossen.