Freistellungsantrag von Bank "verpeilt", wo oder wie eintragen

  • Guten Morgen, ich selber nutze WISO schon seit sehr langer Zeit und dahingehend erfolgreich, weil ich damit bestens zurechtkomme und es immer gut funktioniert hat und es mir das ABO es wert ist.

    Aber zum Thema:

    Die Mutter nutzt ebenso WISO. Ich hab ihr eine meiner 3 gegeben. Also hier alles korrekt und richtig.

    Eine Alleinerziehende Mutter hat Anfang 2024 bei der Hausbank für den Sohnemann (damals 2 Jahre jung) mittlere 4-stellige Beiträge (2fach geteilt als Kombi-Paket) angelegt. Der Bankberater hat völlig den Freistellungsantrag verpeilt :cursing:. Gut, könnte man meinen, warum die Mutter da nicht mal drübergeschaut hat? Löst aber nicht das Problem.

    Nun wurde, aufgrund der Auszahlung/Rückerstattung (Festgeld mit damals knapp über 4 %) natürlich die Zinsen, weil Freistellung nicht da, abgeführt.

    Wo oder wie kann/muss die Mutter das jetzt bewerkstelligen, dass die einbehaltenen Beiträge rückerstattet werden?

    Natürlich liegen die einbehaltenen Beträge deutlich unterhalb der zustehenden Freibetragsgrenze von 1t€. Natürlich hat Sohnemann eine eigene Steuer-ID.

    Kann die Mutter das jetzt in ihrer Steuererklärung eintragen/angeben, um die Beiträge zurückzubekommen?

    Den Freistellungsantrag hat die Mutter jetzt aktuell für den Sohnemann erstellt. Sollte also für die Zukunft Safe sein.

    Vielleicht kann da jemand mir das Licht ins dunkle bringen ?(

  • Den Freistellungsantrag hat die Mutter jetzt aktuell für den Sohnemann erstellt.

    Damit ist doch entschieden, wer über das Vermögen "verfügen" darf. Man muss sich schon entscheiden, ob man selber Lücken schließen darf oder es dem Nachwuchs zuzurechnen ist.

  • miwe4, danke für das Feedback. Natürlich hat die Mutter sämtliche Behördliche Dokumente, das komplett sie alleine entscheidet/unterschreibt was auch immer. Der Erzeuger hat null recht in irgendeiner Form der Mitsprache oder Entscheidungsgewalt. DAS ist alles absolut wasserdicht. Dieses nur als Hinweis. Diese Unterlagen sind auch alle nachweislich bei der Bank vorgelegt worden (geprüft und bankrechtlich in Ordnung. Was immer das bedeutet).

    Aber um meine Frage nochmals aufzugreifen: Muss/kann die Mutter die demnächst zugestellte Bescheinigung seitens der Bank in Ihre Steuererklärung mit einfließen lassen oder muss dafür extra der Sohnmann, durch die Mutter, eine Erklärung erstellen?

  • Aber um meine Frage nochmals aufzugreifen: Muss/kann die Mutter die demnächst zugestellte Bescheinigung seitens der Bank in Ihre Steuererklärung mit einfließen lassen

    Nein. Die Bescheinigung wird dann ja sicherlich für den Sohnemann ausgestellt werden.

    oder muss dafür extra der Sohnmann, durch die Mutter, eine Erklärung erstellen?

    Ja.

  • Wer ist denn Kontoinhaber dieser Geldanlage?

    Wenn Mutter, dann in ihrer Steuererklärung angeben.

    Wenn Sohn, dann für ihn eine eigene Steuererklärung machen. Da wird ja nicht viel drinstehen bei einem Dreijährigen und ceteris paribus wird das FA die Kapitalertragssteuern erstatten.

    (Wenn sich der Aufwand lohnt... wenn es nur ein paar EUR sind, sollte man sich das überlegen)

  • Muss/kann die Mutter die demnächst zugestellte Bescheinigung seitens der Bank in Ihre Steuererklärung mit einfließen lassen oder muss dafür extra der Sohnmann, durch die Mutter, eine Erklärung erstellen?

    Das ist doch schon beantwortet:

    Den Freistellungsantrag hat die Mutter jetzt aktuell für den Sohnemann erstellt.

    Damit ist doch entschieden, wer über das Vermögen "verfügen" darf. Man muss sich schon entscheiden, ob man selber Lücken schließen darf oder es dem Nachwuchs zuzurechnen ist.

    Denn damit ist verpflichtend versichert, dass die Mutter das Geld nicht für ihre Zwecke verwenden darf. Es gab Zeiten, da wurde bei so etwas nach Ergänzungspflegern gefragt, die das im Sinne des Kindes regeln und überwachen. Insbesondere auch bei höheren Beträgen.

  • Genau. Und spätestens mit Freistellungsauftrag auf ihn hat sie auch entschieden, dass sie es für ihre Zwecke wie Lebensunterhalt der Familie etc. nicht verwenden darf. Sonst wäre es ihr zuzurechnen und Gestaltungsmissbrauch. Deshalb auch der Hinweis auf den Ergänzungspfleger. Aber bei solchen Beträgen ....

  • :D, ok, dann ist das so. Lässt sich ja in WISO recht flott erstellen und einbehaltene € kommen zurück.

    miwe4, alles korrekt, der Bankmensch hat das auch angesprochen.

    Billy, korrekt, irrst dich nicht.

    Cedricus, ist Sohnemann, Aufwand lohnt, weil 3-stellig knapp unterm mittleren Bereich.