Guten Morgen, ich selber nutze WISO schon seit sehr langer Zeit und dahingehend erfolgreich, weil ich damit bestens zurechtkomme und es immer gut funktioniert hat und es mir das ABO es wert ist.
Aber zum Thema:
Die Mutter nutzt ebenso WISO. Ich hab ihr eine meiner 3 gegeben. Also hier alles korrekt und richtig.
Eine Alleinerziehende Mutter hat Anfang 2024 bei der Hausbank für den Sohnemann (damals 2 Jahre jung) mittlere 4-stellige Beiträge (2fach geteilt als Kombi-Paket) angelegt. Der Bankberater hat völlig den Freistellungsantrag verpeilt
. Gut, könnte man meinen, warum die Mutter da nicht mal drübergeschaut hat? Löst aber nicht das Problem.
Nun wurde, aufgrund der Auszahlung/Rückerstattung (Festgeld mit damals knapp über 4 %) natürlich die Zinsen, weil Freistellung nicht da, abgeführt.
Wo oder wie kann/muss die Mutter das jetzt bewerkstelligen, dass die einbehaltenen Beiträge rückerstattet werden?
Natürlich liegen die einbehaltenen Beträge deutlich unterhalb der zustehenden Freibetragsgrenze von 1t€. Natürlich hat Sohnemann eine eigene Steuer-ID.
Kann die Mutter das jetzt in ihrer Steuererklärung eintragen/angeben, um die Beiträge zurückzubekommen?
Den Freistellungsantrag hat die Mutter jetzt aktuell für den Sohnemann erstellt. Sollte also für die Zukunft Safe sein.
Vielleicht kann da jemand mir das Licht ins dunkle bringen ![]()