Hallo für meine Dienstleistungen brauche ich aus dem Baumarkt verschiedenes Material, ich hab da bei Google keine Beschreibung für gefunden welches die Konten näher beschreibt.
Auf welches Konto gehören Baumaterialien
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fliesebriese -
4. Februar 2025 um 21:55 -
Erledigt
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Also uns genauer zu sagen habe ich mehrere Konten für waren gefunden aber diese sind mir nicht näher beschrieben für welche waren in welcher Situation
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Wenn du die Sachen weiter verkaufst, dann Wareneinkauf 19%
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Nein ich möchte sie im rahmen meiner Kleinunternehmerregelung als Dienstleister verwenden
Zb ich biete Wände weißen inkl Farbe an dann verkaufe ich dem Kunden die Farbe nicht
Aber das was du meinst wäre wenn ich ihm die gekaufte Ware mit Aufpreis weiterverkaufe.
Das wäre dann wareneinkauf 19% ? Weil ich ja mit Umsatzsteuer eigentlich nichts zutun habe
Da wird’s mir wieder kompliziert

Kannst du mehr ins Detail gehen ? Kontorahmen ist 3
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Letztendlich verkaufst du die Farbe doch, denn du musst den Lohn auf der Rechnung ausweisen und das Material. Da gibt’s schon mehrere Urteile zu.
Als KU kannst du halt die Vorsteuer nicht geltend machen also kannst du den Gesamtbetrag auf 3400 ohne Vorsteuer buchen.
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Hi, wie schon beschrieben, 3400 ohne Vorsteuer für alles, was so an den Kunden geht. Wenn du z. B. Hols gekauft hast und daraus Tisch werkelst, dann ist Holz rohe material und geht auf ein anderes Konto.
Aus der Wandfarbe erstellst du kein produkt, das ist Ware, dir für deine Dienstleistung nötig ist.
Pinsel und Co. Sind sonstige betriebliche Ausgaben.
Und noch ein Tipp, viele Ausgaben können anders beurteilt werden, welche Kategorie es ist, wichtig Ausgabe ohne Vorsteuer zu erfassen als KU, damit alle Ausgaben regestriert werden. Für die EÜR ist grobe Trennung völlig ausreichend, du musst nicht so akribisch trennen: Ware, Rohstoffe, Telefon, GWG, sonstige betriebliche Ausgaben und noch ein paar. Schaue wie EÜR es trennt.
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Das wäre dann wareneinkauf 19% ? Weil ich ja mit Umsatzsteuer eigentlich nichts zutun habe
Das solltest Du aus Deinem anderen Thread aber nun wirklich verstanden haben.
Ansonsten kannst Du hier doch nicht jeden einzelnen Punkt Deiner Belege vom Forum lösen lassen. Für eine Steuerberatung, und die ist es mittlerweile bei dir, sind nur dazu befugte Personen zugelassen. Das Forum jedenfalls darf das nicht. Ich würde Dir raten, Dir dringendst Hilfe bei einem Steuerberater vor Ort zu suchen und insbesondere auch einen Buchhaltungskurs aufzusuchen, um zumindest Grundkenntnisse zu erwerben. Das hat Dir meiner Erinnerung nach schon jemand geraten. Man kann nicht am lebenden Objekt lernen und man kann hinterher auch keinem Prüfer sagen, die vom Forum meinten aber, dass dies so schon richtig sei. Mit Fragen zur Programmbedienung hat das schon lange nichts mehr zu tun, sondern es fehlen schlicht und einfach jegliche Grundlagen zu Kenntnissen der Buchführung.
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Als KU kannst du halt die Vorsteuer nicht geltend machen also kannst du den Gesamtbetrag auf 3400 ohne Vorsteuer buchen.
Du kaufst Ware ein, die 119 € inklusive MWST gekostet hat.
Als Ausgabe verbuchst Du 119 € zu 0 % MWST. Sobald da 19 % im Programm hinter Ausgabe stehen, rechnet das Programm 19 % heraus. Also aufpassen, daß das Programm null % MWST berechnet.