Seemannsrente / Überbrückungsgeld

  • Hallo,

    ich bin seit 2024 in "Seemannsrente".

    Bedeutet also das ich Überbrückungsgeld (so nennt sich die monatliche Zahlung) von der Seemannskasse bis zum Eintritt in die vorgezogene Rente mit 63 erhalte.

    Das ist also keine "normale" Rente.

    Wie und wo trage ich dies nun in "Wiso Steuer 25" ein ?

    Und wie wird das dann besteuert / berechnet ?

    Und wenn nur der Ertragsanteil versteuert werden muss, wie berechne ich diesen oder wo trage ich den ein?

    Auskunft von der Seemannskasse zu diesem Thema:

    Wie bewertet das Steuerrecht die Zahlungen der Seemannskasse an die Versicherten?

    Das Überbrückungsgeld und alle weiteren, laufend gezahlten Leistungen sind grundsätzlich steuerpflichtig – so wie alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Sie werden als „Sonstige Einkünfte“ bezeichnet und als so genannte „abgekürzte Leibrente“ behandelt.

    Anders als die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Überbrückungsgelder der Seemannskasse nicht von den seit dem 1. Januar 2005 geltenden Änderungen im Steuerrecht erfasst.

    Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden seit diesem Zeitpunkt nachgelagert versteuert. Die Überbrückungsgelder der Seemannskasse werden weiterhin mit dem Ertragsanteil versteuert.

    Was bedeutet das? Das Überbrückungsgeld wird nicht mit dem vollen Betrag, sondern nur mit einem Ertragsanteil versteuert - der ist gesetzlich festgelegt. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Seemanns bei Inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes.

    Wie Ihr seht bin ich hier ein wenig überfordert und hoffe auf eure Hilfe und Tipps.

    Momo

  • Die Seemannskasse meldet die maßgeblichen Werte und Daten dem Finanzamt auf elektronischem Weg und erteilt Dir eine entsprechende Mitteilung darüber. Das alles geschieht bis spätestens 28.02.d.J., das auf das Steuerjahr folgt. Dann den Bescheinigungsabruf ausführen und Du bekommst alles in Deine Software programmunterstützt eingetragen.

  • Danke für die Antwort.

    Das wird dann also entsprechend übernommen und berechnet.

    Dennoch wüsste ich gerne wie das denn besteuert wird, also alles oder nur Ertragsanteil und wie hoch wäre der?

    Die Automatik ist ja schön und gut, dennoch wüsste ich gerne wie das funktionieren sollte um es evtl. auch überprüfen zu können.

    Momo

  • Das hast Du doch selber auf den Seiten der Seemannskasse gefunden und da steht auch noch sehr viel mehr. Wir sind hier keine Rentenspezialisten und kennen nicht alle Rentenkassen und ihre Besonderheiten. Da musst du schon auch selber durch oder eben eine dazu berechtigte Person beauftragen. Wir jedenfalls dürfen keine Steuerberatung machen.

  • Es ist mir klar das man hier nicht auf alle Fragen Antworten findet und auch das hier nicht alle Rentenspezialisten sind.

    Ich eben auch nicht . Und dafür sind, meiner Ansicht nach, Foren ja da.

    Ich habe eine Frage deren Antwort ich nicht kenne, stelle diese in ein Forum in der Hoffnung das jemand diese beantworten kann da es ja evtl. eine Person gibt die dieses Problem auch schon mal hatte und evtl. weiterhelfen kann.

    Wenn ja, dann ist es gut - wenn nicht, dann war es eben einen Versuch wert und man muss sich selbst weiter damit beschäftigen.

    Aber man muss doch nicht solch eine Antwort in solch einem Ton geben - ein einfaches: "damit kenne ich mich nicht aus" reicht doch auch.

    .....naja

  • Du fragst in einem Forum, in dem es um Programmbedienung geht, nicht in einem Forum, in dem Steuerfragen (allgemein) behandelt werden. Deine Frage ist sehr konkret zu einer dich betreffenden Problematik. Das darf dir nur jemand sagen, der die Befugnis dazu hat - das Steuerberatungsgesetz ist da ziemlcih eindeutig.

    Außerdem kennen wir keinerlei Details zu deiner Rente - außer dass hier nur der Ertragsanteil anzusetzen ist. Aber in welcher Höhe, hängt von mehreren Faktoren ab und die bekommst du nur über die Abfrage bei der Seemannskasse oder bei einem Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein.