Hallo,
ich bin seit 2024 in "Seemannsrente".
Bedeutet also das ich Überbrückungsgeld (so nennt sich die monatliche Zahlung) von der Seemannskasse bis zum Eintritt in die vorgezogene Rente mit 63 erhalte.
Das ist also keine "normale" Rente.
Wie und wo trage ich dies nun in "Wiso Steuer 25" ein ?
Und wie wird das dann besteuert / berechnet ?
Und wenn nur der Ertragsanteil versteuert werden muss, wie berechne ich diesen oder wo trage ich den ein?
Auskunft von der Seemannskasse zu diesem Thema:
Wie bewertet das Steuerrecht die Zahlungen der Seemannskasse an die Versicherten?
Das Überbrückungsgeld und alle weiteren, laufend gezahlten Leistungen sind grundsätzlich steuerpflichtig – so wie alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sie werden als „Sonstige Einkünfte“ bezeichnet und als so genannte „abgekürzte Leibrente“ behandelt.
Anders als die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Überbrückungsgelder der Seemannskasse nicht von den seit dem 1. Januar 2005 geltenden Änderungen im Steuerrecht erfasst.
Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden seit diesem Zeitpunkt nachgelagert versteuert. Die Überbrückungsgelder der Seemannskasse werden weiterhin mit dem Ertragsanteil versteuert.
Was bedeutet das? Das Überbrückungsgeld wird nicht mit dem vollen Betrag, sondern nur mit einem Ertragsanteil versteuert - der ist gesetzlich festgelegt. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Seemanns bei Inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes.
Wie Ihr seht bin ich hier ein wenig überfordert und hoffe auf eure Hilfe und Tipps.
Momo