Gesonderte und einheitliche Feststellung Daten aus Vorjahr automatisch übertragbar?

  • Hallo,

    ich muss eine gesonderte Feststellung abgeben über ein Haus, welches ich mit meinem Partner zu ungleichen Teilen besitze . Wir wohnen selber im Haus, es ist auch noch eine vermietete Wohnung im Haus für die es Mieteinkünfte gibt. Wie ist es möglich, dass bestimmte Daten wie die prozentuale Eigentumsverhältnisse, Steuernummer, Grundstückswert, etc. automatisch in die neue Feststellung übertragen werden? Ich dachte, dass das eigentlich automatisch passiert.

    Vielen Dank im Voraus

    Einmal editiert, zuletzt von Luise Clarissa (31. Januar 2025 um 13:29) aus folgendem Grund: es hat sich erledigt

  • Wie ist es möglich, dass bestimmte Daten wie die prozentuale Eigentumsverhältnisse, Steuernummer, Grundstückswert, etc. automatisch in die neue Feststellung übertragen werden?

    Gar nicht. Also eingeben.

  • Für die Feststellungserklärung gibt es, genauso wie für die Steuererklärung, die Datenübernahme aus dem Vorjahr.

    In der Tat. Da hast Du natürlich recht, Daten einer Vorjahreserklärung lassen sich natürlich übernehmen. Ich hatte die Fragestellung fälschlicherweise so interpretiert, dass es um darüber hinausgehende Daten geht. Die Datenübernahme wird ja fett gedruckt im Menü angeboten.