Stornorechnung

  • Guten Tag, du machst es so wie in deiner Überschrift beschrieben. Rechnung stornieren und dann alles Neu. Das Lieferdatum und das Rechnungsdatum kannst du anpassen, die Rechnungsnummer und laufende Vorgangsarchivierung ist dann neu. LG Softuli

  • Erst mal dankeschön.

    StornoRechnung schreiben mit negativen Beträgen. Da die einzelnen zu stornierenden Positionen in verschiedenen Rechnungen enthalten sind muss doch ein Bezug dorthin sowohl in der Stornorechnung wie in der neu zu erstellenden Rechnung enthalten sein?

  • Erst mal dankeschön.

    StornoRechnung schreiben mit negativen Beträgen. Da die einzelnen zu stornierenden Positionen in verschiedenen Rechnungen enthalten sind muss doch ein Bezug dorthin sowohl in der Stornorechnung wie in der neu zu erstellenden Rechnung enthalten sein?

    Du kannst die Rechnungen in Wiso Mein Büro Rechnungen nur als ganzes stonieren und die Rechnung dann neu schreiben! Eine Stonierung von einzelnen Rechnungspositionen ist nicht möglich. Evtl. erstellst du eine Gutschrift für den Kunden über die Rechnungspositionen, die betroffen sind. Diese ist dann jedoch nicht an die entsprechende Rechnung angebunden.

  • Hallo,

    nach ein paar Recherchen ist das Problem so gelöst, dass in einer neuen Rechnung die zu stornierneden Rechnungsteile in den alten Rechnungen in der neuen mit negativer Anzahl explizit aufgelistet werden mit direkter Angabe, wo die Position zu finden ist (z.B.: Anzahl: -1, Bezeichnung: Stornierung von Position 1234 in der Rechnung 5678). Darunter dann mit positiver Anzahl und gleichem Bezug die Korrektur.

    Ich denke, das hat auch bei einer Steuerprüfung Bestand.

  • Billy 10. Februar 2025 um 15:54

    Hat den Titel des Themas von „StornoRechnung“ zu „Stornorechnung“ geändert.
  • Weil es da m.E. zu falschen Fälligkeiten hinsichtlich USt bzw. auch VorSt beim LE kommt. Nicht umsonst gibt es doch zu Storno bzw. Gutschriften gewisse Regelungen. Vielleicht vorab mal mit dem Berater sprechen.

  • Die bestehende Rechnung (...noch nicht beglichene) wird im Wiso Mein Büro-Rechnungen aufgerufen und dann über Zahlungen erfassen storniert. Es entstehen zwei Vorgänge, einmal Storno mit positiven Betrag und einmal Storno (als bezahlt) mit negativen (minus) Betrag, die in der Rechnungsaufstellung als solche, auch zu sehen sind. Die Stornorechnung nimmt Bezug (...alte Rechnungsnummer) auf die zuvor erstellte Rechnung. Bei Bedarf muss eine komplett neue Rechnung mit neuer Rechnungsnummer erstellt werden.

  • lex du vergisst dabei eines: wenn du nur in deiner Buchhaltung stornierst, bekommt dein Kunde keine (umsatzsteuerliche) Gutschrift, so dass er aus der ursprünglichen Rechnung weiterhin die Vorsteuer ziehen kann! Es ist eben nicht alles so einfach, wie man sich das manchmal vorstellt. Ohne genaue Kenntnis der umsatzsteuerlichen Vorschriften sind solche Ratschläge mit Vorsicht zu genießen.

    Einzig richtig ist, dem Kunden eine Rechnungskorrektur zu senden (so nennt sich das im UStG, umgangssprachlich Gutschrift) und eine neue Rechnung erstellen. Über das Datum der Korrektur notfalls den steuerlichen Berater befragen, weil sich auch hier Fragen ergeben können.

  • Ich habe dem Kunden auch gleichzeitig mit der neuen Rechnung die Stornorechnung zur Buchhaltung gesendet. Storno bezieht sich autom. auf die alte Rechnungsnummer, für jeden Buchprüfer klar und eindeutig.

    Die Rechnungen heben sich ja gegenseitig auf, es wurde auch kein Bankeingang verbucht, da ja noch nicht überwiesen.

    Sollte trotzdem Mwst, seitens des Kunden geltend gemacht werden, so wäre das Steuerbetrug. Eine GmbH hat da andere Bedingungen, die hier nicht relevant sind

  • Gut, dass für die Steuer der Begriff "Stornorechnung" akzeptiert wird. Korrekt ist laut Umsatzsteuergesetz der Begriff "Rechnungskorrektur".

    Aber die Hauptsache hast du gemacht, damit ist mein Hinweis nicht mehr notwendig.