Eingangszahlungen als Guthaben + Anzahlung buchen

  • Hallo zusammen, ich hoffe es kann jemand uns weiter helfen.

    Ich habe folgendes Problem:

    - Ein Kunde überweist z.B. 1000,- € als Vorkasse für künftige Bestellungen

    - Ich buche die Zahlung als Guthaben auf das Kundenkonto

    - Da ich aber auf diese Zahlung, Steuern zahlen muss, müsste ich die Zahlung auf das Anzahlungskonto buchen, wenn ich das aber mache, weiss ich nicht mehr wieviel Guthaben dieser Kunde hat!

    Wie buche ich die Eingangszahlung als Guthaben auf das Kundenkonto und gleichzeitig auf das Anzahlungskonto?

    Wenn dann die Rechnung erstellt wird, müsste diese den offenen Betrag, vom Kundenkonto weg ziehen und vom Anzahlungskonto

    damit ich nicht doppelt UST bezahle...

    Vielelicht hat jemand die gleiche Situation udn hat eine Lösung für mich...

    Vielen Dank!

  • Die Anzahlung wird nur auf das Guthabenkonto gebucht, und erst mit Rechnungsstellung versteuert:

    Es kommt die Abfrage: soll das Guthaben zur Zahlung der Rechnung hinzugezogen werden?

  • Oder Du arbeitest mit Anzahlungsrechnung plus Schlußrechnung. Geht über Modul Auftrag. Nicht Basisversion.

    Darin wird die Anzahlung sofort versteuert.

  • Die Anzahlung wird nur auf das Guthabenkonto gebucht, und erst mit Rechnungsstellung versteuert:

    Es kommt die Abfrage: soll das Guthaben zur Zahlung der Rechnung hinzugezogen werden?

    Hallo, genau, was aber eigentlich falsch ist, jetzt haben wir grade das Problem, alle Zahlungen die wir in 2024 erhalten haben, müssen in 2024 versteuert werden (eigentlich im richtigen Monat) wenn ich aber die Zahlung auf Guthaben buche, dann wird sie nicht versteuert, wenn ich die Zahlung auf das Anzahlungskonto buche, dann sehe ich nicht wieviel Guthaben dieser Kunde hat der eben eine bestimmte Summe in Voraus überwiesen hat für noch nicht getätigte Bestellungen...

  • Oder Du arbeitest mit Anzahlungsrechnung plus Schlußrechnung. Geht über Modul Auftrag. Nicht Basisversion.

    Darin wird die Anzahlung sofort versteuert.

    Das würde gehen, wenn der Kunde was bestellt, dann bezahlt, wir dann später liefern, dann kann ich eine Anzahlungsrechnung erstellen, wenn der Kunde aber noch nichts bestellt hat...

  • jetzt haben wir grade das Problem, alle Zahlungen die wir in 2024 erhalten haben, müssen in 2024 versteuert werden (eigentlich im richtigen Monat)

    , wenn der Kunde aber noch nichts bestellt hat...

    Und wo ist da der Leistungsaustausch? ?(

  • jetzt haben wir grade das Problem, alle Zahlungen die wir in 2024 erhalten haben, müssen in 2024 versteuert werden (eigentlich im richtigen Monat)

    , wenn der Kunde aber noch nichts bestellt hat...

    Und wo ist da der Leistungsaustausch? ?(

    Leistungsaustausch oder nicht, EIngangszahlungen die man in Dezember 2024 erhält, muss man in Dezember 2024 auch versteuern, auch wenn noch keine Leistung erfolgt ist! Ausser man versteuert im Ist verfahren, ab einen bestimmten Umsatz geht das aber nicht mehr...

    Bitte um Lösungen, solche Kommentare bringen mich kein mm weiter, vielen Dank an alle Leser!

  • Leistungsaustausch oder nicht, EIngangszahlungen die man in Dezember 2024 erhält, muss man in Dezember 2024 auch versteuern, auch wenn noch keine Leistung erfolgt ist! Ausser man versteuert im Ist verfahren, ab einen bestimmten Umsatz geht das aber nicht mehr...

    Du verkennst die Regelungen des UStG und solltest Dich insoweit beraten lassen. Im Prinzip hat Dir der Kunde nichts anderes als ein ungewolltes Darlehen gewährt bzw. Dir die Liquidität erhöht. Das UStG erfordert immer eine im Rahmen des Leistungsaustausches erbrachte Leistung.

    Bitte um Lösungen, solche Kommentare bringen mich kein mm weiter, vielen Dank an alle Leser!

    Nur, weil die zutreffende Lösung nicht Deiner Erwartung entspricht? ?(


    wenn der Kunde aber noch nichts bestellt hat...

    Ich würde mich hier an fachkundiger Stelle erkundigen - das Umsatzsteuergesetz fußt auf Leistungsaustausch. Wenn weder eine Rechnung noch eine Leistung stattgefunden hast, könntest du falsch liegen.

    Eben das ist der Fall.

  • Bitte um Lösungen, solche Kommentare bringen mich kein mm weiter, vielen Dank an alle Leser!

    Nur, weil die zutreffende Lösung nicht Deiner Erwartung entspricht? ?(

    Ich interpretiere das so, dass der homeofkitchen schon an Lösungsvorschlägen interessiert ist und nicht an Fach-Diskussion.

    So wie Anwender es nunmal wollen, konkrete Anleitung was genau zu tun ist bei Ihrem Problem. Und keine Diskussionen.

    homeofkitchen

    Wobei ich das schon auch so sehen würde, dass man mit einem Steuerberater seine konkreten Arbeitsabläufe durchsprechen sollte

    und für jeden Fall eine Vorgehensweise festlegt. Damit man dann im Alltag seine wiederkehrenden Arbeiten korrekt machen kann

  • Samm hat doch schon eine Lösung gepostet: Auftrag plus.

    Ich habe von paar Jahren so das Geld vom Kunden über die Einzahlung in Dezember erhalten (war sein Wunsch) und im Folge Jahr die durchgeführte Arbeiten abgerechnet. Mit Steuerberater abgesprochen.

    Abschlags- und Schlussrechnungen
    Mithilfe von WISO MeinBüro lassen sich Abschlagszahlungen und die dazugehörigen Schlussrechnungen verwalten, die Sie mit Ihren Kunden vereinbart haben.
    handbuch-desktop.meinbuero.de
  • Oder Du arbeitest mit Anzahlungsrechnung plus Schlußrechnung. Geht über Modul Auftrag. Nicht Basisversion.

    Darin wird die Anzahlung sofort versteuert.

    Das würde gehen, wenn der Kunde was bestellt, dann bezahlt, wir dann später liefern, dann kann ich eine Anzahlungsrechnung erstellen, wenn der Kunde aber noch nichts bestellt hat...

    Der Kunde wird aber im kommenden Jahr bestellen, ansonsten braucht er doch nicht in Vorleistung gehen oder 😊

    Über die Anzahlungsrechnung im Auftrag wird es korrekt abgewickelt.

    Unter Stammdaten, Kunden, Statistik kann man den Saldo sehen (Kontoauszug liefert kompletten Überblick), also auch den Guthaben.

  • Ich interpretiere das so, dass der homeofkitchen schon an Lösungsvorschlägen interessiert ist und nicht an Fach-Diskussion.

    So wie Anwender es nunmal wollen, konkrete Anleitung was genau zu tun ist bei Ihrem Problem. Und keine Diskussionen.

    Jeder Lösungsvorschlag bedarf aber einer vorherigen zutreffenden steuerlichen Beurteilung. Und ohne Auftrag Bestellung liegt nun einmal weder eine Leistung im Leistungsaustausch noch eine Anzahlung im umsatzsteuerlichen Sinne vor. Und die Lösung habe ich genannt.

  • Ich interpretiere das so, dass der homeofkitchen schon an Lösungsvorschlägen interessiert ist und nicht an Fach-Diskussion.

    So wie Anwender es nunmal wollen, konkrete Anleitung was genau zu tun ist bei Ihrem Problem. Und keine Diskussionen.

    Jeder Lösungsvorschlag bedarf aber einer vorherigen zutreffenden steuerlichen Beurteilung. Und ohne Auftrag Bestellung liegt nun einmal weder eine Leistung im Leistungsaustausch noch eine Anzahlung im umsatzsteuerlichen Sinne vor. Und die Lösung habe ich genannt.

    Ja das ist ja auch eine gute und konkrete Hilfe, evtl. weiss er nun aber trotzdem noch nicht was zu tun ist, wie er die Eingänge verbuchen muss.

    Ich poste mal den link, wenns nicht genehm ist, weglöschen. Aber Datev ist ja nicht wirklich ein Konkurrenzprodukt

    DATEV Hilfe-Center
    apps.datev.de

    Einmal editiert, zuletzt von Michael1972 (11. Januar 2025 um 10:45)

  • evtl. weiss er nun aber trotzdem noch nicht was zu tun ist, wie er die Eingänge verbuchen muss.


    Ich poste mal den link, wenns nicht genehm ist, weglöschen. Aber Datev ist ja nicht wirklich ein Konkurrenzprodukt

    Das weiß er damit immer noch nicht, da es dort um eine Anzahlung geht und die liegt hier aus umsatzsteuerlicher Sicht gerade nicht vor. Noch einmal, die Zahlung steht mit keinerlei Leistung in irgendeinem Zusammenhang. Der Link geht in diesem Fall also voll am Sachverhalt (Thema) vorbei. Man kann doch nicht mit Gewalt etwas buchungstechnisch gestalten wollen, was allen steuerrechtlichen Regelungen widerspricht.

  • Hallo homeofkitchen,

    Wie buche ich die Eingangszahlung als Guthaben auf das Kundenkonto und gleichzeitig auf das Anzahlungskonto?


    Wenn dann die Rechnung erstellt wird, müsste diese den offenen Betrag, vom Kundenkonto weg ziehen und vom Anzahlungskonto, damit ich nicht doppelt UST bezahle...

    Hier zeige ich Dir, wie Du bewerkstelligen kannst, daß das Kunden Guthaben besteht bleibt und auch die Anzahlung im letzen Jahr versteuert wird ohne doppelt UST zu zahlen.

    1. Die Zahlungszuordnung des Eingangsbetrag vom letzten Jahr erfolgt auf das Kundenguthaben. (Wie das geht, steht in dem Beitrag).
    2. Zugleich auf dem Verrechnungskonto (mit persönlichem Vermerk über Tabellen Kategorie Farben) den gleichen fiktiven Anzahlungsbetrag als Erlös mit (oder ohne) Steuer - wie auch immer beurteilt wird, ob da eine Leistungsabsicht gegeben ist - im letzen Jahr buchen.
    3. Mit Rechnungsstellung im nächsten Jahr die Schlußzahlung und das verbliebene Guthaben der Anzahlung auf die Rechnung buchen.
      Das Guthaben wird mit Buchungsdatum der Zahlung der Rechnung im neuen Jahr gebucht
    4. Auf dem Verrechnungskonto zum Datum im neuen Jahr die gleiche Buchung wie unter 2. im Minus aufhebend buchen.