Hallo liebes Forum,
jetzt ereilte mich gerade die berühmte "schwarze Hand am Klofenster" - wie sieht es eigentlich in EÜr mit dem Thema E-Rechnung aus? WIe mache ich das da? Finde dazu nichts.
DANKE!
Hallo liebes Forum,
jetzt ereilte mich gerade die berühmte "schwarze Hand am Klofenster" - wie sieht es eigentlich in EÜr mit dem Thema E-Rechnung aus? WIe mache ich das da? Finde dazu nichts.
DANKE!
Musst du denn überhaupt eRechnungen erstellen? Für den Empfang reicht ein E-Mailkonto aus. Nur GOBD-gerecht archivieren musst du und dazu solltest du ja ein DMS schon seit Jahren haben.
Meine Kunden sind Unternehmen, also vermutlich ja?
Bzw. natürlich falle ich dann noch unter die Übergangsfrist, aber es wäre ja schon gut, wenn es da eine Lösung gäbe, die NICHT darin besteht, dass ich pro Rechnung ca. 20 Zeilen Text in eine Maske tippen muss....
lavender, ach ja sehr cool, DANKE! Ich hatte nicht gewagt zu hoffen...
Dann muss ich vielleicht gar nicht eine sündenteure alternative Buchhaltungssoftware kaufen, bei der ich 90% der Funktionen gar nicht brauche, oder mühsam die dieversen Felder extra in eine Oberfläche tippseln. Es wäre zu schön, um wahr zu sein...
Hallo zusammen,
ich habe jetzt EÜR und Kasse 2025 installiert. Aber da finde ich nix zu E-Rechnungen. Hat das schon jemand gesehen? Bzw. wo versteckt sich das?
DANKE für Rückmeldung.
Hat das schon jemand gesehen? Bzw. wo versteckt sich das?
In welchen Steuerprodukten können E-Rechnungen empfangen und versendet werden? - Buhl FAQ
ZitatEin entsprechendes Update wird Anfang Januar bereitgestellt. Mit diesem Update wird die Funktion zum Senden und Erhalten von E-Rechnungen integriert.
Ich würde gerne jetzt eine E-Rechnung stellen. Ist das Update dafür schon eingestellt? Immerhin schon der 10.1.
Guten Abend in die Runde,
konnte schon jemand das Update mit eRechnung ausmachen. Der halbe Monat ist herum und Rechnungen sollten nun mal raus.
Beste Grüße
Frage ich mich auch. Buhl bleibt wieder mal in Deckung.
Wohlweislich hat Buhl in der Ankündigung kein Jahr genannt...
Hat das schon jemand gesehen? Bzw. wo versteckt sich das?
In welchen Steuerprodukten können E-Rechnungen empfangen und versendet werden? - Buhl FAQ
ZitatEin entsprechendes Update wird Anfang Januar bereitgestellt. Mit diesem Update wird die Funktion zum Senden und Erhalten von E-Rechnungen integriert.
Jetzt ist Mitte Januar und nichts ist geschehen. ![]()
Folgenden Workaround habe ich gerade ausprobiert:
Daten aus einem Rechnungs-pdf per Hand in die Maske des kostenlosen E-Rechnungs-Tool von Wiso reingehackt (etwas mühsam, hat ca. 5 Minuten gedauert, selbst bei einer relativ überschaubaren Rechnung mit nur einem Posten, praktikabel also nur für den Ausnahmefall oder wenn man nur wenige Rechnungen schreibt so im Monat), E-Rechnung erzeugt, entsprechend benamst, damit ich auch weiß, zu welcher Rechnung das Ding gehört, in meinem pdf Programm als Anhang in die Rechnung eingefügt, dann ein PDF/A geschrieben = Zugpferd-Format (soweit ich das verstanden habe).
Das pdf geöffnet, voila, xml ist als Anhang drin.
Scheint soweit zu funktionieren, da aber meine Kunden bislang (zum Glück) keine e-Rechnung fordern, konnte ich nicht testen, ob die auch so in der Buchhaltung durchgeht.
Also alles ohne Gewähr!
Wie sagt man so schön "hope this helps".
in die Maske des kostenlosen E-Rechnungs-Tool von Wiso
wo finde ich das?
Guten Morgen,
ich hab gerade da neuste Update vorn EüR geladen (32.03.2120). Leider kann ich auch dort keine Funktion zur eRechnung finden.
Im Handbuch gibt es jetzt einen Hinweis:
"Ab 1.1.2025 sind spezielle elektronische Rechnungen (nicht lediglich per Mail versandte PDF-Rechnungen) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen verpflichtend." (Seite 251)
..., jedoch keine Beschreibung, wie man die eRechnung erstellt.
Habe ich eventuell etwas übersehen?
Gruß kide
Habe ich eventuell etwas übersehen?
Gruß kide
ja - die vielen Ausnahmen von der Pflicht!
a) als EÜR-Ersteller gehörst du zu dem wohl verbreiteten Teil der Anwender, die erst zum 1.1.2028 endgültig umstellen müssen
b) du darfst bis dahin problemlos Papierrechnungen versenden
c) du darfst mit Zustimmung deiner Kunden (Zustimmung = nachträgliche Genehmigung, aber auch Stillschweigen) weiterhin Pdf in der bisherigen Form senden
d) in Rechnungen an Privatpersonen ändert sich nichts.
Das Einzige, was du ab 1.1.2025 sicherstellen musst, ist der Empfang von E-Rechnungen nach neuer Definition. Dazu reicht aber in der Regel ein eMail-Postfach aus, aus dem du revisionssicher speichern musst. Weder musst du diese Rechnungen verarbeiten können noch den XML-Teil lesen können.
Ich habe letzte Woche eine Rechnung im alten Muster (Pdf) erhalten, auf dem der Satz steht: Wir stellen bis auf Weiteres Rechnungen im bisherigen Format aus. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, sprechen Sie uns bitte an. Das sind Anwälte und Steuerberater.
Hallo G5011,
vielen Dank für Deine Antwort.
Die Ausnahmen sind mir weitgehend bekannt. Nur was ist mit der 250,- Euro Regel? Wenn ich drüber bin, darf ich trotzdem noch Papier ausstellen?
Unabhängig davon; Buhl hat diese Funktion ausdrücklich zugesagt; schriftlich siehe oben (Eintrag von Lavender) und fernmündlich im Dezember an der Hotline. Darauf habe ich mich verlassen.
Gruß kide
Wohlweislich hat Buhl in der Ankündigung kein Jahr genannt...
Papierrechnungen auch über 250 Euro, solange eine der Ausnahmeregelungen gilt. Die 250 Euro sind die Grenze, wenn sonst eine eRechnung verpflichtend ist.
ZitatWohlweislich hat Buhl in der Ankündigung kein Jahr genannt...
Dann habe ich wohl: "Mit der Jahresversion 2025 wird die benötigte Funktion ... (Aufzählung der Programme) ... angeboten." auch falsch verstanden.
Papierrechnungen auch über 250 Euro, solange eine der Ausnahmeregelungen gilt. Die 250 Euro sind die Grenze, wenn sonst eine eRechnung verpflichtend ist.
War mir nicht klar. In der Broschüre von Datev war das anders dargelegt.
Man sollte hier immer die offiziellen Mitteilungen des FinMin lesen. Es gibt das Schreiben vom 15.10.2024 und die ergänzenden FAQ vom 19.11.2025. Beides findest du auf den Seiten der Bundesfinanzministeriums.
Aber die Ankündigung ist schon recht eindeutig, du hast Recht - die Version 2025 ist auf dem Markt. Die Einschränkung war auf das Modul EÜR für das Wirtschaftsjahr 2025.
Aber bei Buhl muss man - da eigentlich Fremdprogramm - seine Erwartungen immer dämpfen.