Ehemann Arbeitszimmer - Ehefrau Homeoffice Pauschale

  • Guten Abend,

    ich gebe gerade das erste mal unser Arbeitszimmer mit an. Dort haben meine Frau und ich jeweils einen eigenen Arbeitsplatz. Nachdem ich mich eingelesen hatte und nun auch in der Software die ersten Versuche gemacht habe, stellt sich mir trotzdem nochmal die Frage: ist es in Ordnung, dass der Ehemann das Arbeitszimmer angibt und die Ehefrau die Homeoffice Pauschale? Obwohl sie bspw. auch ca. 200 Tage im Homeoffice war.

    Wenn ich im Menü "Arbeitszimmer, Arbeitsecke und Homeoffice-Pauschale" bei Eingabe wählen auf die Option "Schritt für Schritt" stelle, gibt es den Punkt "Welche Personen nutzten das Arbeitszimmer". Die Aufteilung von bspw. Ich: 70% und Sie: 30% wirkt sich ungünstiger auf den Erstattungsbetrag aus, wie wenn ich im Menü "Arbeitszimmer, Arbeitsecke und Homeoffice-Pauschale" bei Eingabe wählen auf die Option "Direkt" stelle und nur bei mir das Arbeitszimmer angebe und bei ihr die Homeoffice Pauschale. In der zweiten Kombination wird dann nicht nach der Aufteilung gefragt, sondern nur nach den Tagen die sie im Homeoffice war.

    Die Aufteilung von bspw. Ich: 70% und Sie: 30% wirkt sich auch ungünstiger auf den Erstattungsbetrag aus, wie wenn ich das Arbeitszimmer nur für mich angebe und bei ihr weder Arbeitszimmer noch Homeofficepauschale angebe. Ist das plausibel, oder mache ich was falsch?

    Für Tipps und Hinweise wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße

  • Guten Abend,

    ich gebe gerade das erste mal unser Arbeitszimmer mit an. Dort haben meine Frau und ich jeweils einen eigenen Arbeitsplatz. Nachdem ich mich eingelesen hatte und nun auch in der Software die ersten Versuche gemacht habe, stellt sich mir trotzdem nochmal die Frage: ist es in Ordnung, dass der Ehemann das Arbeitszimmer angibt und die Ehefrau die Homeoffice Pauschale? Obwohl sie bspw. auch ca. 200 Tage im Homeoffice war.

    Wenn ich im Menü "Arbeitszimmer, Arbeitsecke und Homeoffice-Pauschale" bei Eingabe wählen auf die Option "Schritt für Schritt" stelle, gibt es den Punkt "Welche Personen nutzten das Arbeitszimmer". Die Aufteilung von bspw. Ich: 70% und Sie: 30% wirkt sich ungünstiger auf den Erstattungsbetrag aus, wie wenn ich im Menü "Arbeitszimmer, Arbeitsecke und Homeoffice-Pauschale" bei Eingabe wählen auf die Option "Direkt" stelle und nur bei mir das Arbeitszimmer angebe und bei ihr die Homeoffice Pauschale. In der zweiten Kombination wird dann nicht nach der Aufteilung gefragt, sondern nur nach den Tagen die sie im Homeoffice war.

    Die Aufteilung von bspw. Ich: 70% und Sie: 30% wirkt sich auch ungünstiger auf den Erstattungsbetrag aus, wie wenn ich das Arbeitszimmer nur für mich angebe und bei ihr weder Arbeitszimmer noch Homeofficepauschale angebe. Ist das plausibel, oder mache ich was falsch?

    Die Frage, was günstiger ist, stellt sich erst einmal doch gar nicht. Du hast vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Art und Umfang der Nutzung des Raumes sowie zu den vom jeweiligen Nutzer getragenen Kosten zu machen. Erst danach wird geprüft, welche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und welche abziehbar Beträge sich daraus ergeben.

  • Die Frage, was günstiger ist, stellt sich erst einmal doch gar nicht. Du hast vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Art und Umfang der Nutzung des Raumes sowie zu den vom jeweiligen Nutzer getragenen Kosten zu machen. Erst danach wird geprüft, welche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und welche abziehbar Beträge sich daraus ergeben.

    Ach so, natürlich möchte ich unsere Nutzung wahrheitsgemäß angeben. Aber es gibt doch für einige Punkte auch verschiedene Optionen. Ob ich die Einzel- oder Zusammenveranlagung mache oder ob ich die Homeoffice Pauschale ansetze und das Arbeitszimmer nehme ist ja auch nicht vorgeschrieben, wirkt sich aber unterschiedlich für die Erstattung aus. Nur das war meine laienhafte Intention - ich möchte keine falschen Angaben machen.

    Du hast bei der Alternative Ehemann Arbeitszimmer - Ehefrau Home Office auch berücksichtigt, dass dann beim Ehemann nur die Kosten ansetzbar sind, die der Ehemann getragen hat? Also in der Regel 50%.

    Nein, das hatte ich nicht bedacht. Wir haben getrennte Konten und alle Kosten für das Arbeitszimmer gehen von meinem Konto ab. Das habe ich nun so interpretiert, dass ich damit alleiniger Kostenträger bin und die vollen Kosten bei mir angeben kann.

    Ich bin aber auch dabei mich nochmal weiter einzulesen, um meine Interpretation da nochmal zu prüfen ;)

  • Wir haben getrennte Konten und alle Kosten für das Arbeitszimmer gehen von meinem Konto ab. Das habe ich nun so interpretiert, dass ich damit alleiniger Kostenträger bin und die vollen Kosten bei mir angeben kann.

    Laufende Kosten möglich, aber AfA, Zinsen? Wenn ihr die Immobilie zusammen erworben habt, ist hier zumindest aufzuteilen. Auch bei Miete wäre ich mir nicht so sicher, denn der Zahlweg von einem Konto bedeutet nicht zwingend, dass nur einer die Kosten trägt.