EÜR - große Differenz Rechnungsliste und Steuer-Auswertung

  • Hallo Zusammen,

    ich habe ein großes Problem beim Jahresabschluss 2023. Es gibt eine große Differenz zwischen der EÜR Rechnungs&Buchhaltungsliste und der EÜR in der Steuer-Auswertung.

    In der EÜR Rechnungs&Buchhaltungsliste sind zwei Positionen drin, welche in der Steuer-Auswertung fehlen:

    8024 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze OFFEN

    8405 Erlöse 19%/16% Ust. noch offen

    Darin gibt es u.a.
    - Erlöse, welche schon 2023 in Rechnung gestellt wurden, aber erst 2024 bezahlt

    - Erlöse, welche schon 2022 bezahlt und versteuert, dann aber in 2023 storniert wurden

    Da die EÜR "nach vereinnahmten Umsätzen" erfolgt, müssen diese beiden 8024 und 8405 tatsächlich abgezogen werden. In der Rechnungs&Buchhaltungsliste geschieht dies auch, nicht aber in der Steuer-Auswertung, wodurch ich dort einen viel zu hohen Gewinn habe.

    Der Support ist leider auch überfragt. Wie könnte das gelöst werden? Ich könnte das Steuerformular manuell korrigieren. Aber meine Sorge ist, dass dann z.B. die UST-Abrechnung nicht mehr passt.

    Herzlichen Dank für Eure Tipps,

    ChN3

  • Hallo ChN3,

    1. Die interne EÜR muß erstmal von Hand richtig eingestellt werden. Als Istversteuerer müssen die Konten auf offen alle weg gehakt werden.
      Kann ja gut sein, daß die interne EÜR überfordert ist, diese Differenzierung mitzumachen und stur nach Zahldatum sich aufstellt.

    Entsprechend dürfte bei Dir danach alles stimmen.

    Diskrepanz UStA/UStVA und EÜR: MB ermittelt Einnahmen für die UStA nach "Soll", für die EÜR nach "Ist" - WISO MeinBüro Desktop - Buhl Software Forum

  • Meinst Du im Kontenplan ab 2020 unter "Konto-Auswertungen" weghaken? siehe Screenshot

    Diese Erlöse habe ich aber schon in 2022 versteuert. Wenn ich sie in der Rechnungsliste weghake, dann hab ich die doppelt drin, einmal 2022 und einmal 2023. Ich bräuchte eher eine Option, um die offenen Konten bei der "Steuerformular-Zuordnung" hinzuzuhaken. Dort scheinen die 8024, 8036, 8305 und 8405 aber leider gar nicht auf:

  • Danke Dir vielmals, SAMM. Du hattest Recht. Wenn ich alle offenen für die Konto-Auswertung abwähle und die vergangenen 5 Jahre vergleiche, dann entspricht die Rechnungsliste sehr genau der Steuerauswertung.

    In den bisherigen Jahren haben sich die Differenzen irgendwie recht genau ausgeglichen, sodass es nicht aufgefallen ist. 2023 haben sich die Erlöse aber stark verändert, sodass es dadurch erstmals deutlich auseinandergedriftet ist. Jetzt wo die offenen abgehakt sind, passt wieder alles.

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe ein ähnliches Problem, das ich aber nicht mit dem Ausblenden von "offen"-Konten beheben konnte.

    Die Rechnungs- und Buchhaltungsliste Einnahmen-Überschuss-Rechnung weißt in den Konten 3000 und 3400 Ausgaben auf, die erst im Folgejahr bezahlt wurden. Und damit müssten die Ausgaben in die EÜR des Folgejahres - zumindest der Netto-Betrag (der auf den zwei Konten ist).

    Das EÜR-Formular (Steuer-Auswertungen) macht es hingegen korrekt. D.h. dort sind die Ausgaben erst im Folgejahr.

    Das Eingangsdatum der Rechnung einfach ins Folgejahr setzen ist leider keine Option, da sonst die Vorsteuer auch ins Folgejahr kommt - die gehört aber nicht ins Folgejahr (Ist-Versteuerung).

    Hat jemand eine Idee, wie sich das in MeinBüro Desktop lösen lässt?

    Vielen Dank.

  • Hallo,
    Deinen Text finde ich etwas schwer verständlich formuliert. Da werden paar Sachlagen so dargestellt, daß es doch passt, aber als Widerspruch hingestellt wird. Aber Du meinst wiederum was anderes.

    1. So verstehe ich deine Lage:
      Ich bin IST Versteuerer. Die Rechnungs- und Buchhaltungsliste Einnahmen-Überschuss-Rechnung weist in den Konten 3000 und 3400 Ausgaben auf, die erst im Folgejahr bezahlt wurden.
      Das EÜR-Formular (Steuer-Auswertungen) macht es ebenso. D.h. dort sind die Ausgaben erst im Folgejahr. Ich möchte aber die Vorsteuer der Eingangsrechnung bereits vor der Zahlung ziehen, was mir nicht gelingt.
    2. Korrekt?
    3. Dein Zitat:
      "Das Eingangsdatum der Rechnung einfach ins Folgejahr setzen ist leider keine Option, da sonst die Vorsteuer auch ins Folgejahr kommt - die gehört aber nicht ins Folgejahr (Ist-Versteuerung)." Das klingt so, als ob Dir das gelänge.
    4. Meine Feststellung des Sachverhalts: Es gelingt gar nicht - wie erwartet - mit Setzen des Eingangsdatums ode Rechnungsdatum der Rechnung im aktuellen Jahr vor Zahlung die Vorsteuer zu ziehen. Überprüfe das bitte.
      Meine Überprüfung hat ergeben, mit Zahldatum wird immer die Eingangsrechnung zum Zahldatum gebucht. Egal ob Istversteuerung oder Sollversteuerung.
      Eine frühzeitiges Ziehen der Vorsteuer ist ausgeschlossen (Istversteuerung). Da liegt ein Programmfehler vor.
      Es fehlt der Button für Istversteuerer, die Option nutzen zu können, Vorsteuer mit Eingangsdatum/ Rechnungsdatum ziehen zu können.
      In der neuen Layout Version von ca 2023 ist der Button entfallen ohne die Option weiterhin anzubieten.
  • Hallo SAMM,

    danke für Deine Unterstützung.

    Entschuldige die schlechte Formulierung.

    1/2. Nein, so meinte ich das nicht:

    - Ich bin IST Versteuerer. Korrekt.

    - Die Rechnungs- und Buchhaltungsliste Einnahmen-Überschuss-Rechnung für 2024 (aktuelles Jahr) weist in den Konten 3000 und 3400 Ausgaben auf, die erst im Folgejahr (2025) bezahlt wurden. Was eigentlich nicht sein sollte, weil bei EÜR der Geldfluss entscheident ist.

    - Das EÜR-Formular (Steuer-Auswertungen) macht es richtig. D.h. dort sind die Ausgaben erst im Folgejahr (2025).

    => D.h. EÜR Buchhaltungsliste und Steuerformular unterscheiden sich hier.

    - Die Vorsteuer wurde korrekt im ("aktuellen Jahr") 2024 gezogen, weil dort die Lieferung und Leistung schon vorlag. Das passt.

    3. Ich dachte an einen Workaround, den ich aber verworfen habe => siehe Punkt 4.

    4. Bei mir liegt kein Programmierfehler vor. Das vorzeitige ziehen der Vorsteuer, auch wenn die Zahlung noch nicht vorliegt,

    funktionierte einwandfrei.

    Aber wie in 1/2 beschrieben, geht es mir nicht um die Vorsteuer.

    Ich hatte die Vorsteuer nur erwähnt, weil diese der Grund ist, weshalb ich nicht einfach das Rechnungseingangsdatum ins Folgejahr 2025 schiebe.

    Dann würden zwar die EÜR Buchhaltungsliste den Netto-Betrag richtig zuordnen, aber dann wäre die Vorsteuer im falschen Jahr - denn die gehört ja noch in 2024.

    Ich hoffe ich konnte es etwas aufklären.

    Sicher gibt es eine Funktion in MeinBüro, die mir nicht bekannt ist.

    Vielleicht weiß jemand, wie das in MB funktioniert.

  • Hallo,
    Verstehe jetzt! Habe selbst mein Programm nicht vollständig eingestellt gehabt! Das Vorsteuer ziehen gelingt mit der Einstellung
    > Stammdaten > Finanzbuchhaltung > Kontenplan bearbeiten > Kontenplan ab ... > Bearbeiten > Details > Allgemeine Information > Eingangsrechnung erst bei Zahlung buchen (ISTVersteuerung)

    Es gibt tatsächlich die Unterschiede der EÜR intern bzw amtlich.
    Amtlich wird es korrekt gebucht zum Zeitpunkt der Zahlung
    Intern wird es irrtümlich je nach Vorwahl zum Zeitpunkt des Rechnungsdatum oder Eingangsdatums gebucht.
    Sehe da keine Lösung.

  • Hallo SAMM,

    Danke für Ihre Einschätzung.

    Im Nachfolgenden dokumentiere ich meinen Workaround, falls jemand das selbe Problem lösen muss.

    Szenario

    • Eingangsrechnung eines Lieferanten im EÜR-Jahr ("aktuelles Jahr"), die auch im EÜR-Jahr geliefert wurden (Rechnung und Leistung/Lieferung lag im EÜR-Jahr bereits vor).
    • Zahlung erfolgte erst im Folgejahr (nach dem EÜR-Jahr).
    • Kein 10-Tage-Regel-Sonderfall.

    Soll

    • Die Vorsteuer wird bereits im EÜR-Jahr gezogen, weil Rechnung und Lieferung/Leistung vorlag.
    • Der Netto-Betrag gehört aber erst im Folgejahr in die EÜR als Ausgabe, weil hier das Zahlungsdatum relevant ist.

    Problem

    • Die "Rechnungs- und Buchhaltungsliste" "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" des EÜR-Jahres, enthält (fälschlicherweise) den Netto-Betrag als Ausgabe. Obwohl er in das Folgejahr gehört.
    • Die Steuer-Auswertung EÜR-Formular macht alles korrekt. D.h. hier taucht der Netto-Betrag erst im Folgejahr auf.
    • Ein einfaches Ändern des Rechnungs-Eingangsdatums (als fiktiver Eingang im Folgejahr) ist nicht sinnvoll, weil sonst die Vorsteuer-Buchung auch ins Folgejahr rutscht. Aber die Vorsteuer gehört ins EÜR-Jahr.
    • MeinBüro Desktop sieht keine direkte Lösung hierfür vor.

    >> Workaround <<

    Schritt 1:

    • Menü "Finanzen" > "Zahlungen Bank/Kassse".
    • Zum Bankkonto wechseln, auf dem die Zahlung der Rechnung ist.
    • Betreffenden Bankumsatz suchen und "Bearbeiten".
    • Zuordnung des Bankumsatzes zur Rechnung aufheben ("keine Zuordnung").
    • "nicht zugeordnet" bestätigen mit OK.

    Schritt 2:

    • Menü "Finanzen" > "Eingangsrechnungen".
    • Betreffende Rechnungen suchen: Ist jetzt rot als fällig markiert und hat kein Zahlungsausgangsdatum mehr. (Wegen Schritt 1)
    • Betreffende Rechnung "Bearbeiten" (F11/Doppelklick).
    • "Rechnungsbetrag" auf Netto-Betrag reduzieren.
    • (Vor)"Steuersatz" auf 0 % reduzieren oder Kategorie mit 0% auswählen.
    • Bei "Anmerkungen" das (echte) Eingangsdatum vermerken. z.B. "Eingangsdatum aus softwaretechnischen Gründen geändert. Tatsächliches Eingangsdatum/Leistungsdatum <datum>".
    • "Eingangsdatum" auf das Folgejahr setzen (01.01.<folgejahr>). (Ggf. Zuordnung aufheben und neu Zuordnen, damit 0% auswählbar ist)
    • Änderungen mit "OK" (F11) bestätigen.

    Schritt 3:

    • Menü "Finanzen" > "Manuelle Buchungen".
    • "Neu" (F10).
    • "Buchungsdatum": Tatsächliches Rechnungseingangsdatum (bzw. wann Lieferung/Leistung + Rechnung vorlag). Also ein Datum im EÜR-Jahr.
    • "Buchungstext": "Vorsteuer zur Rechnung <RNr> <Lieferant>, die erst im Folgejahr beglichen wurde."
    • "Brutto-Betrag": Vorsteuerbetrag eingeben.
    • "Sollkonto": 1576 – Anrechenbare Vorsteuer 19 % (oder welcher Satz auch immer)
    • "Steuersatz": ---
    • "Habenkonto": 1371 – Verrechnungskonto für Gewinnermittlung […] nicht ergebniswirksam
    • "Steuersatz": ---
    • "OK" (F11)

    Schritt 4:

    • Menü "Finanzen" > "Zahlungen Bank/Kassse".
    • Zum Bankkonto wechseln, auf dem die Zahlung der Rechnung ist.
    • Betreffenden Bankumsatz suchen und "Bearbeiten". (ist aktuell "nicht zugeordnet")
    • "Splittbuchung" auswählen.
    • "Neue Splittbuchung" > "Eingangsrechnung" > Bei "Bruttobetrag" den Rechnungsbetrag eingeben (entspricht seit Schritt 2 dem Netto-Betrag).
    • "Suchen" > Offene Rechnung auswählen > "OK" (F11) > "OK" (F11)
    • "Neue Splittbuchung" > "Steuerkategorie" > Bei "Bruttobetrag" den Vorsteuerbetrag eingeben.
    • "Info": "Ausbuchung bereits im Vorjahr gezogener Vorsteuer."
    • "Ausgabe"
    • Konto 1371 – Verrechnungskonto […] (ggf. auf "Weitere" und "Sichtbarkeit bearbeiten")
    • "Steuersatz": ---
    • "OK" (F11)
    • "OK" (F11)
  • Moin, ich fürchte, das gibt eine Menge Enträge im Änderungsprotokoll, die Du im Zweifel erklären musst. Mache doch lieber ein Ticket auf oder rufe die Hotline an, dass die interne EÜR falsche Ergebnisse liefert. Bisdahin nimm doch die amtliche EÜR, die kannst Du doch vor der Abgabe beliebig oft neu erstellen und die Vorschau drucken.

    LG
    Mausko

    Einmal editiert, zuletzt von Mausko (29. Juli 2025 um 18:18)

  • Hallo Mausko,

    danke für deine Einschätzung.

    Die EÜR brauche ich bis 31.07., und deshalb ist es unrealistisch, dass es bis dahin eine Softwareanpassung gibt.

    Ich bin mir außerdem nicht sicher, ob mir der Support hier weiterhelfen kann, da die Softwareänderung vermutlich von deltra durchgeführt werden müsste.

    In der amtlichen Steuerauswertung EÜR kann ich leider keinen Ausdruck erstellen, in dem alle Einzelbuchungen angezeigt werden.

    In der "Rechnungs- und Buchhaltungsliste" "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" hingegen habe ich eine schöne Kontenliste, die zudem aufklappbar sind. Dadurch habe ich eine vollständige Liste, in der alles übersichtlich nachvollziehbar ist. Diese archiviere ich auch für eine etwaige Prüfung.

    Im amtlichen EÜR-Steuerformular, kann ich per Software die einzelnen Summen aufklappen und prüfen, aber ein Gesamtausdruck aller Positionen ist nicht möglich.

    Anders gesagt: Die Steuerauswertung EÜR ersetzt für mich nicht die "Rechnungs- und Buchhaltungsliste" "Einnahmen-Überschuss-Rechnung".

    Ja, die Korrekturbuchungen sind lästig und erzeugen Änderungsprotokolle.

    Jedoch vermerke ich den Grund hierfür in den Buchungen, sodass das nachvollziehbar ist.

    Es betrifft ja auch nur eine Hand voll Buchungen zum Jahreswechsel. Das ist verkraftbar.

    Dafür habe ich nun ein EÜR-Steuerformular, das 1:1 zur EÜR-Buchhaltungsliste passt.

    Und es ergeben sich auch keine Fehler/Leichen für das darauffolgende Jahr.

    Das ist mir wichtiger, als ein paar Änderungsprotokolle.

  • Das Eingangsdatum der Rechnung einfach ins Folgejahr setzen ist leider keine Option, da sonst die Vorsteuer auch ins Folgejahr kommt - die gehört aber nicht ins Folgejahr (Ist-Versteuerung).

    Die Vorsteuer in den USt-Anmeldungen hat aber rein gar nichts mit der Ist-Versteuerung zu tun.

  • Moin,

    Du kannst doch aus der amtlichen EÜR ein oder mehrere Screenshots der notwendigen ausgeklappten Zahlungen erstellen und z.B. als PDF abspeichern. Das habe ich bei eine Nachfrage des FA gemacht und das reichte so aus.