Hallo zusammen,
ich möchte Einspruch einlegen, weil ich selbst vergessen habe etwas anzugeben. Der Bescheid des Finanzamts kam bei der Berechnung auf die gleiche Summe (also keine Abweichungen), ich vermute deswegen wird die Option Einspruch einzulegen erst gar nicht angeboten. Ist es wirklich nicht möglich in diesem Fall elektronisch Einspruch einzulegen? Ich kann mir nur ein Musterschreiben erstellen lassen, allerdings nicht versenden.
Ich nutze die Wiso Steuer Version 2023 (Einkommensteuer 2022).
Danke und beste Grüße
Einspruch einlegen wenn es keine Abweichungen gibt
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Ist es wirklich nicht möglich in diesem Fall elektronisch Einspruch einzulegen? Ich kann mir nur ein Musterschreiben erstellen lassen, allerdings nicht versenden.
Rechtlich auf jeden Fall zulässig, auch wenn ein Antrag auf schlichte Änderung natürlich auch reichen würde. Mit der Software probiert habe ich das tatsächlich noch nicht und es werden wohl auch wenige probiert haben.
Wir bräuchten also schon bereinigte Screenshots, wie das dann bei Dir aussieht. Ansonsten bleibt ja auch noch das Elster-Portal.
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Ich habe keine Ahnung, was für Verfahren die richtigen sind, um ein abgeschlossenes Verfahren wieder aufleben zu lassen, wenn man selbst vergessen hat, die Unterlagen anzugeben.
Aber ich glaube, ein Widerspruch ist der falsche Weg.
Ruf mal beim Finanzamt an und frage nach dem richtigen Verfahren.
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Aber ich glaube, ein Widerspruch ist der falsche Weg.
Wie kommst Du darauf? Bitte nicht in Unkenntnis solche Dinge verbreiten.
Es gibt mehrere Wege und deren Wahl steht dem Steuerbürger in diesem Fall frei. Und gegen Ende der RB-Frist sollte man in der Tat sogar den Einspruch bevorzugen. Direkt nach Erhalt des Bescheides reicht meist ein Antrag auf schlichte Änderung, der sich, z.B. bei Fehlern des FA, sogar telefonisch stellen lässt. Der Einspruch dagegen muss immer schriftlich gestellt werden. Im Zweifel wird ein Antrag auf Änderung sogar durch das FA von Amts wegen in einen Einspruch umgedeutet.
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Es geht, ist allerdings etwas trickreich. Hatte gestern nämlich einen Fall (Änderung eines Bescheides). Man muss im Hauptmenü (also Datei - Einkommensteuer 2023 .....) auf "Vorlagen" gehen und darunter dann auf "Musterschreiben". Dann kann man unter "Sonstige Angaben" den Einspruch wählen. Dort gibt es dann den Punkt "Abweichungen bei der Ermittlung" (passt zwar nicht genau, kann aber genommen werden, denn den Text kann man dann ja bearbeiten).
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bzgl. WISO Programm-Unterstützung des "Einspruchs" bzw. gleichermaßen der "schlichten Änderung"
Es geht, ist allerdings etwas trickreich. ... auf "Vorlagen" gehen und darunter dann auf "Musterschreiben"... Dort gibt es dann den Punkt "Abweichungen bei der Ermittlung" (passt zwar nicht genau, kann aber genommen werden, denn den Text kann man dann ja bearbeiten).
In der Programm-Hilfe hatte ich nichts gefunden.
Daher besonderen Dank für diesen Hinweise. Aus meiner Sicht ist das keine wirkliche "Funktionalität" des Programms, weil es nicht zu den eingetragenen Daten bzw. deren Änderungen verlinkt.
Nur eine "Text-Vorlage" eben. (Die Text-Vorlagne sind nach Stichworten durchsuchbar)
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Direkt nach Erhalt des Bescheides reicht meist ein Antrag auf schlichte Änderung, der sich, z.B. bei Fehlern des FA, sogar telefonisch stellen lässt.
Wie schon gesagt, bedarf ein Antrag auf schlichte Änderung keiner Schriftform. Er kann formlos erfolgen, also u.a. mündlich oder fernmündlich gestellt werden und unterscheidet sich in diesem Punkt eben vom förmlichen Einspruch.