Gesonderte Feststellung wie richtig eintragen?

  • Hallo zusammen,

    ich muss durch einen Umzug für mein Gewerbe eine gesonderte Feststellung eintragen. Wie mache ich das korrekt?

    EÜR ist fertig. Wenn ich jetzt für meine selbstständige Tätigkeit auswähle, dass es eine abweichende Betriebssteuernummer (ist eigentlich nur meine eigene Steuernummer beim anderen Finanzamt und nicht dediziert für mein Gewerbe, mache ich hier was falsch?) gibt, bekomme ich eine Fehlermeldung und den entsprechenden Hinweis, dass ich die gesonderte Feststellung angeben muss. Soweit so klar.

    Jetzt habe ich aber das Problem, wenn ich in der Maske für die gesonderte Feststellung den Gewinn eintrage, zählt der doppelt (zumindest verändert sich der Wert bei der Erstattung oben rechts). So wie ich es verstanden habe, dient die gesonderte Feststellung ja nur dazu, das andere Finanzamt zu informieren und hat keinen Einfluss auf die höhe der Erstattung oder liege ich hier falsch? Also wie trage ich hier alles korrekt ein?

    Freue mich über eure Rückmeldungen :)

  • Du hast sicherlich die vereinfachte EÜR im ESt-Modul genutzt. Das geht in diesem Fall nicht. Du musst zwingend das Modul Feststellungserklärung nutzen und da alles relevante eingeben. In der ESt-Erklärung gibst Du das Ergebnis der EÜR aus der Feststellungserklärung unter Beteiligungen ein (auch als Alleininhaber des Betriebs. Daraus, dass Du nur Dich mit 100% beteiligt eingibst ergibt sich alles Weitere.

    Das haben wir aber alles schon sehr oft im Forum beschrieben und sollte über die erweiterte Forumssuche schnell gefunden sein.

  • miwe4 Vielen Dank für die hilfreiche Information.

    Nachdem ich auch diesen Post Mehrere Steuernummern in einer "Erklärung" mit mehreren Beiträgen von dir gelesen habe, ist mir nicht ganz klar, weshalb hier zwingend die Abgabe einer gesonderten Feststellungserklärung nötig ist. Was würde passieren, wenn bei einer selbstständigen Tätigkeit wie im verlinkten Post eine abweichende Betriebssteuernummer bei einem anderen zuständigen Finanzamt angegeben wird (so wie in deinem geteilten Screenshot). Würde in diesem Fall die EÜR nicht an das entsprechende FA übermittelt werden? In welchen Fällen ist dieses einfachere Vorgehen mit abweichender Betriebssteuernummer möglich?

    2 Mal editiert, zuletzt von pau (15. April 2025 um 01:56)

  • "(1) Für die gesonderten Feststellungen nach § 180 ist örtlich zuständig:
    bei Einkünften aus selbständiger Arbeit das Finanzamt, von dessen Bezirk aus die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird,"

    Danke für den Link, aber was genau bedeutet diese Regelung (eben welches FA bei gesonderter Feststellung zuständig ist) bezogen auf die Möglichkeit der Angabe einer abweichenden Steuernummer, eben auch mit Angabe eines abweichenden Finanzamts, direkt unter "Selbständige > Freiberufliche und selbstständige Arbeit > Einzelunternehmer > 1. Freiberufliche Tätigkeit > Ist eine abweichende Betriebssteuernummer vorhanden? > Ja"?

    Ich verstehe nicht, warum diese Angabe der abweichenden Betriebssteuernummer überhaupt vorgesehen ist, wenn in der Konsequenz diese Angaben wieder gelöscht werden müssen, weil eben eine gesonderte Feststellung abgegeben wird und anschließend diese unter "Beteiligungen und gesonderter Feststellung" in der Einkommensteuererklärung vermerkt wird.

    Wie gesagt, ich verstehe das von dir beschriebene Vorgehen (gesonderte Feststellung an abweichendes FA + Eintrag für Beteiligung in ESt-Erklärung) und finde es einleuchtend. Ich verstehe aber nicht, in welchem Fall einfach nur die Angabe "Ist eine abweichende Betriebssteuernummer vorhanden?" unter der freiberuflichen Tätigkeit möglich ist.

    3 Mal editiert, zuletzt von pau (15. April 2025 um 20:09)

  • Ich habe Dir erläutert, wie es einzutragen ist und Dir auch die gesetzlichen grundlagen dazu genannt. Ich werde jetzt nicht hingehen und Dir die Abgabenordnung nebst Zuständigkeitsregelungen der Finanzverwaltung im Einzelnen erläutern. Im Übrigen soll es Unternehmer geben, die an Ihrem Wohnsitz selber unterschiedliche Unternehmen betreiben. Womit alles gesagt wäre.

  • miwe4 15. April 2025 um 21:44

    Hat das Thema geschlossen.
  • Ich habe eine allgemeine Frage zum Programm WISO, keine steuerrechtliche Frage:

    Ganz offensichtlich ist im Programm die Option "abweichende Steuernummer" unter "Freiberufliche Tätigkeit" vorgesehen und dort lässt sich auch anschließend ein abweichendes Finanzamt und eine EÜR eintragen. Kann mir jemand erklären, warum diese Option existiert, wenn bei abweichendem Finanzamt eine gesonderte Feststellungserklärung (wie u.a. in diesem Post erklärt) erforderlich ist, und evtl. ein Beispiel für dieses vereinfachte Vorgehen geben? Vielen Dank.

    miwe4, bitte diese Frage einfach ignorieren, da du den anderen Post ja geschlossen hast. Es gibt ja bestimmt noch mehr Mitglieder hier im Forum, die mir evtl. weiterhelfen können.

  • Ganz offensichtlich ist im Programm die Option "abweichende Steuernummer" unter "Freiberufliche Tätigkeit" vorgesehen

    Im Übrigen soll es Unternehmer geben, die an Ihrem Wohnsitz selber unterschiedliche Unternehmen betreiben. Womit alles gesagt wäre.

    und dort lässt sich auch anschließend ein abweichendes Finanzamt und eine EÜR eintragen.

    In der ESt-Erklärung gibst Du das Ergebnis der EÜR aus der Feststellungserklärung unter Beteiligungen ein (auch als Alleininhaber des Betriebs. Daraus, dass Du nur Dich mit 100% beteiligt eingibst ergibt sich alles Weitere.

    Alles andere kann Dir ggf. ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe erläutern.