WISO 2023 - EÜR - SofortAfA für GWGs 4855 wohin im AV?

  • Liebe Gemeinde,

    Wie gebe ich im Bereich Angaben für das Anlageverzeichnis GWGs an, die mit 1€ im AV verbleiben sollen (oder meinetwegen auch auf 0€ abgeschrieben werden)?

    Die entsprechenden Buchungen sind auf das Konto 4855 erfolgt. Im AV finde ich kein entsprechendes Feld (Maske Wirtschaftsgut).

    Wenn ich die AfA im normalen Feld Abschreibungen (AfA) eintrage, wird die Summe natürlich als normale AfA und nicht als Sofortabschreibung erfasst und ich erhalte -korrekterweise- eine Fehlermeldung vom Programm (Die im AV ermittelten Abschreibungen stimmen nicht mit den Angaben zu den Abschreibungen bei den Betriebsausgaben überein).

    Die Buchungen im Schritt davor sind alle erfasst (auf Konto 4855). Bei der Übernahme landen sie dann aber im Nirgendwo.

    Was übersehe ich hier?

  • So wie du gebucht hast, stimmt es hinten und vorne nicht. Entweder Konto 420 - dann auch die AfA auf 4830 oder du hast GWG, die gehören auf 480 und dann über 4855 abgeschrieben. Außerdem gibt es bei GWG keinen "Anhaltewert" von 1 €.

  • So wie du gebucht hast, stimmt es hinten und vorne nicht. Entweder Konto 420 - dann auch die AfA auf 4830 oder du hast GWG, die gehören auf 480 und dann über 4855 abgeschrieben. Außerdem gibt es bei GWG keinen "Anhaltewert" von 1 €.

    danke für den Hinweis auf die 480 - das ist sehr hilfreich :thumbup:

    zum Thema AV habe ich mich hierauf bezogen Somit reicht ein einmaliger Ausweis im Anlageverzeichnis des Anschaffungsjahres aus. (vorletzter Absatz)
    D.h. ich will die GWGs für 2023 (Anschaffungsjahr) ins AV bekommen - oder erzeugt mir WISO bei Nutzung von 480 automatisch ein Verzeichnis?

    Daher habe ich auch die 4855 verwendet - um eine Übersicht der GWGs zu haben - siehe Haufe, 2. Absatz:

    Da für die Wirtschaftsgüter bis 800 EUR eine Sofortabschreibung vorgenommen werden darf, soweit der Ausweis in einem gesonderten Verzeichnis erfolgt, empfiehlt sich in der Praxis die Buchung auf dem Konto "Geringwertige Wirtschaftsgüter" (0480 SKR 03 / 0670 SKR 04). Dieses wird dann spätestens am Jahresende aufgelöst bzw. sofort abgeschrieben über das Aufwandskonto "Abschreibungen auf aktivierte geringwertige Wirtschaftsgüter" (4860 SKR 03 / 6262 SKR 04). Die Wirtschaftsgüter müssen dabei nicht mehr zwingend im Anlageverzeichnis erfasst werden. Alternativ ist aber auch die direkte Verbuchung auf dem Aufwandskonto "Sofortabschreibungen geringwertige Wirtschaftsgüter" (4855 SKR 03 / 6260 SKR 04) denkbar, wenn dieses als separates Verzeichnis Verwendung findet.

    Ok, werde heute Abend die Buchungen mal auf die 480 korrigieren und schauen, was WISO damit in der EÜR macht.

  • Hallo,

    ich würde hier gerne mal anküpfen, wie andere das machen, damit die GWG Liste nicht unendlich lang wird?

    Die gebuchten GWGs (zB 250-800€) landen bei mir alle im Anlagevermögen und erscheinen im "Verzeichnis der abnutzbaren Anlagegüter" und werden Jahr für Jahr mitgeschleppt, wenn Sie noch brauchbar sind. Bei der Anschaffung von 10 GWGs im Jahr werden dass dann 200 Einträge unter "480 GWG bis 800€".

    Ich nutze die Buchungsautomatik von Wiso wo 4855 an 480 gebucht wird.

    Nun muss man für diese GWGs ein separates Verzeichnis führen, was man außerhalb von Wiso machen kann.

    (Link zu Fremdanbieter durch Moderator entfernt)

  • Bei der Anschaffung von 10 GWGs im Jahr werden dass dann 200 Einträge unter "480 GWG bis 800€".

    da würde ich mir eher Gedanken darüber machen wo ich den ganzen alten Plunder verstaue, als darüber, wie viel Einträge der längst voll abgeschriebenen geringwertigen WG auf Konto 0480 in 20 Jahre stehen.

  • ja, da hast Du Recht und ich mache gerade "Inventur".

    Ich werde sicherlich auch ein GWG finden, was verschrottet ist, aber vergessen wurde auszubuchen.

    GWGs muss man nur 10 Jahre lang dokumentieren und die dazugerhörigen Rechnungen sind dann von 2013 schon entsorgt,

    da sie nur 10 Jahre lang aufgehoben werden müssen.

    Löscht man dann einfach die nicht mehr vorhandenen GWGs älter als 10 Jahre aus dem Anlagenvermögen (Mülltonnenysmbol), oder bucht einen Anlageabgang ohne Verkauf? Beides ist sicherlich falsch.

  • Was vorhanden ist kann ja vom Begriff her schon nicht weg sein. Und Verkäufe/Entnahmen von AV sind so oder so ertragsmäßig zu erfassen.

    Es ist doch relativ egal, wie lang eine Liste ist, oder? Je nach Unternehmen kann ich mir da ganz andere Bestände vorstellen.

  • Beides ist sicherlich falsch.

    nein.

    Meist wird bis auf den Erinnerungswert 1,-- abgeschrieben. Weil vom Programm oft so vorgegeben. Ich schreibe ohne diesen obligatorischen 1 € Betrag voll ab. Dann kann ich diesen "Mülleimer" nehmen. Notiz "verschrottet da nicht mehr reparabel" dazu tackern.

    Hast Du den 1,-- noch stehen, musst Du einen Anlagenabgang mit Buchverlust o. gewinn "buchen"