Updateversion 24.01.01.004 - Einnahme-Überschuss-Rechnung und Steuerformulare stimmen nicht

  • Hallo zusammen, gestern haben wir das Update 24.01.01.004 aufgespielt und es stimmt fast keine Zahl mehr. Teilweise sind die letzten Dezemberbuchungen nicht in der Jahreserklärung zu finden. Habe ich etwas übersehen? Ist das jetzt regelmäßig so, das wir manuell eingreifen müssen? Abgesehen von dem jährlichen Fehler mit den nicht abziehbaren Betriebsausgaben, stimmen die anderen Zahlen auch nicht. :rolleyes:

  • Hallo, ich habe jetzt mal so einiges überflogen ... etliche Buchungen die im Dezember gebucht sind und im Januar bezahlt wurden, hat das Steuerformular nicht genommen. Was ich auch gesehen habe und mich auch wundert, das z.B. beim Konto 6035# Minijob, die Zahlbeträge und nicht die Buchungsbeträge genommen wurden. Aus der Ist-Versteuerung sind wir seit zwei Jahren raus und es wurde danach auch nichts mehr geändert.

    Ich kann doch jetzt nicht jede einzelne Zahlung als Buchung nacherfassen.

    richtigen EÜR Formular oder die interne EÜR

    Was meinst du mit das richtige EÜR Formular und das interne? Ich vergleiche das Steuerformular EÜR mit der Einnahmen/Überschuss-Rechnung.

  • Das ist interessant. Hast du geprüft, ob die Einstellungen für soll - Versteuerung aktiv ist?

    Einnahme /Überschuss Rechnung wird als interne EÜR genannt. Sie kann mehr oder auch andere Konten erhalten, die nicht ins Steuerformular sind. Es gab letzte Zeit oft, dass hier Konten angezeigt wurden, die nicht sollten.

    Wenn es soll Versteuerung aktiv ist und MB nach Zahldatum bucht, dann musst ihr buhl support anrufen, Datenbank hochladen und prüfen lassen.

    Es gibt noch eine Möglichkeit, alle Verbindungen lösen und neue erstellen, ich glaube Reorganisieren, bin mir aber nicht ganz sicher, das habe ich mit einem Kollege von Buhl bei mir gemacht, als wir mit einem Fehlerhafter Buchungsvorgang gekämpft haben.

  • Wie gesagt, wir haben seit zwei Jahren die Einstellung Soll-Versteuerung und diese ist auch nach wie vor drin.

    Das hier einige Konten nicht angezeigt und einige angezeigt werden, habe ich auch als erstes kontrolliert, aber das ist stimmig.

    Alle Konten werden angezeigt und auch mit ins Steuerformular übernommen.

    Es sind auch nicht alle Buchungen, deren Zahlung im nächsten Jahr erfolgt sind falsch.

    Es nervt einfach nur noch, das ich hier jedes Jahr zum Abschluss Stunden investieren muss, um das gerade zu biegen, dafür ist das Programm mittlerweile zu teuer.

  • miwe4 28. Februar 2024 um 10:22

    Hat den Titel des Themas von „Updateversion 24.01.01.004 - Einnahme/Überschuss Rechnung und Steuerformulare stimmen nicht“ zu „Updateversion 24.01.01.004 - Einnahme-Überschuss-Rechnung und Steuerformulare stimmen nicht“ geändert.
  • Laut Text: Bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen wurde keine Eintragung zu nicht abziehbaren Betriebsausgaben in Zeile 7 vorgenommen, obwohl in der Anlage EÜR nicht abziehbare Betriebsausgaben (in Zeile 60,61,63,64,69 und/oder 70) vorliegen.

    Diesen jährlichen Fehler meine ich damit. Man summiert die Summen in Zeile 60 und 61 und erfasst diese in Zeile 7 und der Fehler ist verschwunden.

    Das jetzt aber die Eingangs- und Ausgangsrechnungen im Dezember nicht mehr zu den Buchungen dazugerechnet werden, da die Zahlung im Januar gelaufen ist, ist schlichtweg falsch. :wacko: :wacko: Man was habe ich diesem Programm getan, das es nicht einmal im Jahr bei den Abschlussbuchungen rund läuft.

  • Laut Text: Bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen wurde keine Eintragung zu nicht abziehbaren Betriebsausgaben in Zeile 7 vorgenommen, obwohl in der Anlage EÜR nicht abziehbare Betriebsausgaben (in Zeile 60,61,63,64,69 und/oder 70) vorliegen.

    Das würde ich tatsächlich noch nicht mal als Fehler ansehen - selbst in DATEV-Programmen funktioniert das nicht automatisch:

    DATEV Hilfe-Center
    apps.datev.de
    Zitat

    Der Betrag in der Anlage SZ kann größer sein als die in der Anlage EÜR in den oben erwähnten Zeilen erfassten Werte, weil im Betrag der Anlage SZ zusätzlich (Teil-) Beträge aus Zeile 71 (bis VZ 2022: Zeile 87) der Anlage EÜR („Nicht abziehbare Beträge (Beispiele siehe Anleitung“) enthalten sein können.

    Aus diesem Grund ist für die nicht abziehbaren Beträge auch keine Datenübernahme aus der Anlage EÜR in die Anlage SZ möglich.

    Wegen deinem anderen Sachverhalt: Kannst du Screenshots posten von Buchungen, die nicht korrekt angezeigt werden? Du schreibst ja, dass bspw. Dezemberbuchung nicht in der Jahreserklärung zu finden sind. Das hilft den Mitlesenden vermutlich, eventuelle Lösungsansätze zu finden...

  • Nicht richtig ... sondern auf Ist- oder Soll-Versteuerung!

    Bei der Ist-Versteuerung werden alle Buchungen erst in die EÜR übernommen wenn die Zahlung gelaufen ist.

    Bei der Soll-Versteuerung werden alle Buchungen sofort in die EÜR übernommen, wenn diese gebucht wurden, da ist der Zahlein- oder ausgang egal.

  • Du verwechselt Umsatzsteuer (Sollversteuerung) mit Einkommensteuer (EÜR). In der EÜR gilt einzig und allein § 11 EStG und hier steht eindeutig, dass nur gezahlte Beträge eingehen, unabhängig davon, ob in der Umsatzsteuer etwas anderes ausgewiesen werden muss. Einzige Ausnahme: die 10-Tage-Regelung für regelmäßige Zahlungen (Miete, UStVA u.Ä.)

  • ZB. hier:

    Die Zahlung 106,85 Euro ist Ende Nov. gelaufen.

    Die 40,00 Euro waren eine Nachzahlung im Januar, da ich diese vergessen hatte.

    Aber, dennoch fehlen die 40,00 Euro in der Jahres Einnahmenüberschussrechnung

    Das heißt, du hast die Eingangsrechnung zweimal auf bezahlt gesetzt - einmal mit den 106,85 im November 23 und einmal die 40 EUR im Januar 24 korrekt?

    Wie die User vor mir schon gepostet haben, Soll / Ist-Versteuerung spielt bei der EÜR keine Rolle. Wenn du die 40 EUR im Januar 24 gebucht hast, ist es völlig richtig, dass die nicht in der EÜR 2023 auftauchen (10 Tageszeitraum mal außen vorgelassen, sowas muss man sowieso in MeinBüro manuell buchen).

  • Du verwechselt Umsatzsteuer (Sollversteuerung) mit Einkommensteuer (EÜR). In der EÜR gilt einzig und allein § 11 EStG und hier steht eindeutig, dass nur gezahlte Beträge eingehen, unabhängig davon, ob in der Umsatzsteuer etwas anderes ausgewiesen werden muss. Einzige Ausnahme: die 10-Tage-Regelung für regelmäßige Zahlungen (Miete, UStVA u.Ä.)

    Wieder was dazu gelernt

    Nun gut, dann versuche ich das Chaos mal aufzuräumen.

    Das heißt, du hast die Eingangsrechnung zweimal auf bezahlt gesetzt - einmal mit den 106,85 im November 23 und einmal die 40 EUR im Januar 24 korrekt?

    Ja, da unterschiedliche Empfänger, ich habe es nur auf eine Person gelassen

  • Hallo in die Runde,

    mein Problem, in der EÜR wird mir absolut kein Gewinn angezeigt.

    In den Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gibt es keine kumulierten Summen am Ende.

    Somit ist der Bereich ".3. Ermittlung des Gewinns" komplett leer.

    Hat dieses Problem noch jemand ?