Hausgeld-Konto aufstocken, wie wird's im HV verbucht?

  • Hallo,

    wie verbucht Ihr eigentlich im Hausverwalter eine Einmalzahlung oder mehrere anteilige Zahlungen, mit denen das Hausgeldkonto aufgestockt werden soll, um etwas mehr Puffer für Abbuchungen jeder Art zu haben? Ziel ist es, das Konto nicht in den Dispo laufen zu lassen.

    Passt Kto 8650 "sonstige Einnahmen Eigentümer"?

    Grüße

  • Hallo,

    schon eine Lösung umgesetzt?

    Unsere selbstverwaltete 4er-WEG hat das gleiche Ansinnen an ein solches Hauskonto-Polster (welches Liqudität sichert und sich nicht "aufbraucht") und mich wundert es, hierzu keine "Standard-Lösung" zu finden.
    Es ist ja absurd, jährlich wiederkehrend einen (möglichst exakten) Wirtschaftsplan aufzustellen, nur um dann das Heizöl im Juni per Sonderumlage (teil-) zu finanzieren.

    Aber Einnahmen über das Konto 8650 (Kategorie "sonstige Einnahmen (Eigentümer)") werden in der Hausgeldabrechnung berücksichtigt, was hier nicht der Sinn ist.
    Dagegen wird eine Einnahme über das Konto 8660 Direktkosten (bzw. ein speziell anzulegendes Einnahmekonto der Kategorie "Direktkosten (Eigentümer)") nicht in der Hausgeldabrechnung berücksichtigt. Dafür aber auch nicht im Vermögensbericht. Hmm.

    Was sagen die Erfahrenen dazu?

  • .. nach Durchspielen im Musterfall scheint mir folgender Weg als Lösung geeignet, einen Liquditäts-Puffer im Hauskonto darzustellen.
    Durch die Buchung über 8660 Direktkosten wird diese Einnahme nicht in der Hausgeldabrechnung verrechnet und durch den Weg über das Verrechnungskonto wird das Hausklonto sichtbar im Vermögensbericht aufgepuffert.

    1.) Einzahlungen (hier im Musterfalltest nur eine) buchen als Einahme auf eine Verrechnungskonto, Buchungskonto 8660 Direktkosten

    2.) Umbuchung des Betrages vom Verrechnungskonto auf das Hauskonto

    3.) Nur halb elegant, aber wenigstens sichtbar, kann man in den Stammdaten/Angaben zu wesentlichen Vermögensgegenstanden einen Hinweis auf diesen Liquditätspuffer hinterlegen (ohne Kostenangabe):

  • Einfach als Hausgeld für jeden Eigentümer buchen.

    Ja klar, die Hausgeldvorschüsse des Gesamtjahres lt. Wirtschaftsplan als Einmalbetrag Anfang Januar (statt monatlich) einfordern wäre ein alternative Lösung zur Beitragsanfrage. Theoretisch zumindest. Die Frage hatte ich so aber nicht verstanden.