- Offizieller Beitrag
Es bleibt einem doch aber frei, wenn man den Verlust weiter haben möchte, eine GbR zu gründen, die den Strom produziert und verkauft.........
Dann gibts wieder eine EÜR......
Wenn die PV-Anlage z.B. Eheleuten gehört, dann haben diese ja bereits eine GbR. Ansonsten ganz einfach die o.g. § 3 Nr. 72 EStG i.V.m. § 3c Absatz 1 EStG lesen, denn da steht alles drin.
Für mehr steht Dir sicherlich ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe gerne zur Verfügung.